Last Updated on 16. August 2021 by MartinGrebe
Hinweisbekanntmachung nach § 1 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Fronhausen
Die Gemeinde Fronhausen weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Gemeinde Fronhausen unter www.fronhausen.de – Rathaus von A – Z / Bekanntmachungen / Amtliche Bekanntmachungen die
„Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge anlässlich der Direktwahl der Bürgermeisterin*des Bürgermeisters in der Gemeinde Fronhausen“ eingestellt worden ist.
Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese Bekanntmachung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform / durch Aushang einzusehen ist und gegen eine Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können.
Fronhausen, 05.08.2021
Der Wahlleiter
der Gemeinde Fronhausen
gez. Achim Batz
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