Bürgermeisterwahlen in der Gemeinde Fronhausen – Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge anlässlich der Direktwahl der Bürgermeisterin*des Bürgermeisters am 26. September 2021 in der Gemeinde Fronhausen

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Last Updated on 16. August 2021 by MartinGrebe

Hinweisbekanntmachung nach § 1 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Fronhausen

 

Die Gemeinde Fronhausen weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Gemeinde Fronhausen unter www.fronhausen.de – Rathaus von A – Z /  Bekanntmachungen / Amtliche Bekanntmachungen die

„Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge anlässlich der Direktwahl der Bürgermeisterin*des Bürgermeisters in der Gemeinde Fronhausen“ eingestellt worden ist.

Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese Bekanntmachung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform / durch Aushang einzusehen ist und gegen eine Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können.

Fronhausen, 05.08.2021

 

Der Wahlleiter

der Gemeinde Fronhausen

gez. Achim Batz

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