Hinweisbekanntmachung nach § 1 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Fronhausen
Die Gemeinde Fronhausen weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Gemeinde Fronhausen unter www.fronhausen.de – Rathaus von A – Z / Bekanntmachungen / Amtliche Bekanntmachungen die Neufassung der „Hauptsatzung der Gemeinde Fronhausen; beschlossen durch die Gemeindevertretung am 15.07.2021“ eingestellt ist.
Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen ist und gegen eine Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können.
Fronhausen, 29.07.2021
Der Gemeindevorstand (Siegel)
der Gemeinde Fronhausen
gez.: Claudia Schnabel
Bürgermeisterin