Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Im Mühlenberg“ im Ortsteil Bellnhausen

Last Updated on 17. Juni 2021 by MartinGrebe

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB

Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus und auf Grundlage des „Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19- Pandemie vom 20.05.2020 (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, inkl. Umweltprüfung mit Anlagen sowie den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Zeitraum vom

Donnerstag den 28.06.2021 bis einschließlich Freitag den 30.07.2021

in digitaler Form auf der Homepage der Gemeinde Fronhausen, unter der dem nachfolgend genannten Link:

 

https://www.gemeinde-fronhausen.de/Rathaus von A – Z/Bauen und Gewerbe/Bauleitverfahren/Bellnhausen

 

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

 

Sollte eine Einsichtnahme über das Internet nicht möglich sein, können die Unterlagen in der Gemeinde nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06426/92830 während der geänderten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt, eingesehen werden.

 

Anregungen können ausschließlich in schriftlicher Form an den:

Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen Bauamt

Schulstraße 19

35112 Fronhausen

 

oder als E-Mail (unter Angabe des Bauleitplanverfahrens im Betreff) an die Adressen: oder

geschickt werden.

 

Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

In der zum Bebauungsplan erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung und zum örtlichen Landschaftsbild. Die Umweltprüfung kommt zum folgenden Ergebnis: Übergeordnete Ziele stehen der Verwirklichung der Planung nicht entgegen, Konflikte bewegen sich nach Einbeziehung der Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsgebote im Rahmen der gesetzlichen und fachlichen Regelungsgebote und sind in der Planumsetzung überwindbar.

 

Die Erheblichkeit der Planung wird in Bezug auf Biologische Vielfalt und Boden mit Auswirkungen verbunden sein und ist entsprechend auszugleichen. Darüber hinaus sind die rechtlichen Anforderungen durch vorhandene Ausgleichsmaßnahmen und Bauverbots- und – beschränkungszone durch entsprechende Festsetzungen und Hinweise zu beachten. Auch wurde die Zauneidechse im Plangebiet nachgewiesen, wofür im Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde eine Sicherungsmaßnahme entwickelt wurde, die sich derzeit bereits in der Umsetzung befindet.

Mögliche Schutzgutfolgen sind demnach durch Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen zur Vermeidung und Minderung (vorrangig Erhaltungs-, Ein- und Begrünungs- sowie Gestaltungsauflagen) sowie zum Eingriffs-Ausgleich auf ein verträgliches Maß begrenzbar.

 

Biotop- und Artenschutz

Zur Prüfung, ob aufgrund biotop- und artenschutzfachlicher Anforderungen die Umsetzung des Bebauungsplans behindert oder ausgeschlossen ist, wurde ein „Fachbeitrag zum Arten- und Biotopschutz“ erstellt, der eine Anlage zum Umweltbericht darstellt.

An 10 Kartierterminen im Zeitraum von Mai 2020 – März 2021 wurde neben der vegetationskundlich orientierten Kartierung der Biotop- und Strukturnutzung auf geschützte Pflanzen und Tierarten geachtet.

Mögliche Schutzgutfolgen sind demnach durch Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen zur Vermeidung und Minderung (vorrangig Erhaltungs-, Ein- und Begrünungs- sowie Gestaltungsauflagen) sowie zum Eingriffs-Ausgleich (Grünlandextensivierung, Waldumbau) auf ein verträgliches Maß begrenzbar.

 

Gesetzlicher Biotopschutz

Im Plangebiet wurden keine geschützten Biotope i.S. § 30 BNatSchG bzw. 13 HAGBNatSchG festgestellt.

Lebensraumtypen (LRT) und relevante Lebensstätten i.S. § 19 BNatSchG sind im Geltungs- bereich selbst und in Kontaktbiotopen nicht vorhanden.

Die Hanggehölz-Zeilen im Geltungsbereich sind naturschutzfachlich durch ihre Strukturierung wertvoll, allerdings ist ihre Maturität noch nicht sehr ausgeprägt.

 

Gesetzlicher Artenschutz

Auf Ebene der Bauleitplanung sind die Regelungen zum „Besonderen Artenschutz“ so an- zuwenden, dass der Plan nicht mit Artenschutzverboten belastet sein darf, die einer Umset- zung definitiv entgegenstehen. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben.

Für die festgestellten Vogelarten darf durchweg eine ausgeprägte bis ausreichende Störungstoleranz postuliert werden. Das Vorkommen der Zauneidechse wird durch Sicherungsmaßnahmen und Erhaltungsfestsetzungen so aufgewertet, dass die lokale Population insgesamt gestärkt wird.

 

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Aus dem vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenbereichen vor:

  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Artenschutz, Landschaftsbild (Kreisausschuss – untere Naturschutzbehörde,
  • Wasserschutz (Kreisausschuss – untere Wasserbehörde, Regierungspräsidium Gießen – Dez. 4)
  • Bodenschutz (Regierungspräsidium Gießen – Dez. 4)
  • Landwirtschaftliche Belange (Kreisausschuss – Fachbereich ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Regierungspräsidium Gießen – Dez. 1)

 

  • Innenentwicklung, Nachverdichtung (Regierungspräsidium Gießen – 31 Obere Landesplanungsbehörde, Regierungspräsidium Gießen – Dez. 31 Bauleitplanung)

 

Der Geltungsbereich des Planungsgebietes sowie der Entwurf gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinde Fronhausen, gez. Bürgermeisterin Schnabel

Print Friendly, PDF & Email