Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat in ihrer Sitzung am 29.04.2021 die Gültigkeit der Wahl zur Gemeindevertretung und zu den Ortsbeiräten in der Gemeinde Fronhausen beschlossen. Die Beschlüsse werden nachstehend bekannt gegeben.
Gültigkeit der Wahl zur Gemeindevertretung
Beschluss:
Da keine Einsprüche gegen die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen eingegangen sind und auch keine beanstandeten Unregelmäßigkeiten bekannt wurden, erklärt die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen die Wahl zur Gemeindevertretung gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) für gültig.
Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Fronhausen
Beschluss:
Da keine Einsprüche gegen die Wahl zum Ortsbeirat im Ortsteil Fronhausen eingegangen sind und auch keine beanstandeten Unregelmäßigkeiten bekannt wurden, erklärt die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen die Wahl zum Ortsbeirat Fronhausen gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) für gültig.
Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Sichertshausen
Beschluss:
Da keine Einsprüche gegen die Wahl zum Ortsbeirat im Ortsteil Sichertshausen eingegangen sind und auch keine beanstandeten Unregelmäßigkeiten bekannt wurden, erklärt die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen die Wahl zum Ortsbeirat Sichertshausen gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) für gültig.
Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Bellnhausen
Beschluss:
Da keine Einsprüche gegen die Wahl zum Ortsbeirat im Ortsteil Bellnhausen eingegangen sind und auch keine beanstandeten Unregelmäßigkeiten bekannt wurden, erklärt die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen die Wahl zum Ortsbeirat Bellnhausen gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) für gültig.
Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Erbenhausen
Beschluss:
Da keine Einsprüche gegen die Wahl zum Ortsbeirat im Ortsteil Erbenhausen eingegangen sind und auch keine beanstandeten Unregelmäßigkeiten bekannt wurden, erklärt die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen die Wahl zum Ortsbeirat Erbenhausen gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) für gültig.
Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Hassenhausen
Beschluss:
Da keine Einsprüche gegen die Wahl zum Ortsbeirat im Ortsteil Hassenhausen eingegangen sind und auch keine beanstandeten Unregelmäßigkeiten bekannt wurden, erklärt die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen die Wahl zum Ortsbeirat Hassenhausen gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) für gültig.
Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Holzhausen
Beschluss:
Da keine Einsprüche gegen die Wahl zum Ortsbeirat im Ortsteil Holzhausen eingegangen sind und auch keine beanstandeten Unregelmäßigkeiten bekannt wurden, erklärt die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen die Wahl zum Ortsbeirat Holzhausen gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) für gültig.
Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Oberwalgern
Beschluss:
Da keine Einsprüche gegen die Wahl zum Ortsbeirat im Ortsteil Oberwalgern eingegangen sind und auch keine beanstandeten Unregelmäßigkeiten bekannt wurden, erklärt die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen die Wahl zum Ortsbeirat Holzhausen gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) für gültig.
Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung: 23
Davon anwesend: 23
Abstimmungen jeweils:
Dafür: 23
Dagegen: –
Enthaltung: –
Fronhausen, den 06. Mai 2021
Der Wahlleiter der Gemeinde Fronhausen
gez. Achim Batz,
Wahlamt