Nachdem
Herr Walter Horn,
Berliner Straße 1a, 35112 Fronhausen
in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen am 29.04.2021 zum ehrenamtlichen 1. Beigeordneten gewählt worden ist, verliert er gemäß § 65 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) unwiderruflich sein Mandat als Gemeindevertreter. Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages „Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)“, der die Voraussetzung für das Mandat in der Gemeindevertretung erfüllt
Herr Robert Mayer,
Bergstraße 10, 35112 Fronhausen
als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen berufen. Durch diese Feststellung hat er das Mandat erworben.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Fronhausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2021 in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.
35112 Fronhausen, den 06.05.2021
Der Wahlleiter
der Gemeinde Fronhausen
gez.: Achim Batz
Diese Beiträge könnten Sie vielleicht auch interessieren:
Nach den erfolgreichen Workshops zum Thema Mobilität fo...Februar 27, 2023
Einladung zur Ausstellungseröffnung "Heimat-Akzente" -...Mai 9, 2017
Aufgrund einer Schulungsmaßnahme sind die Kasse, die Fi...März 31, 2017
Damit sich Mädchen behaupten können Marburg-Biedenko...Oktober 21, 2016
Aktuelle Fragen aus dem Kreis der Anwohner der Bergstra...April 12, 2017
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Corona Pande...April 14, 2020