Hiermit wird bekanntgegeben, dass am 15. Mai 2021 folgende Gemeindesteuern fällig sind:
1. Grundsteuer
2. Gewerbesteuer
Um den Zahlungstermin nicht zu versäumen, besteht die Möglichkeit am Einzugsverfahren der Gemeinde Fronhausen teilzunehmen. Hierzu übersenden wir Ihnen auf Wunsch gerne eine Lastschriftmandat oder Sie finden im Downloadbereich der Internetseite (www.fronhausen.de) einen Vordruck zum Herunterladen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen
Schulstraße 19, 35112 Fronhausen
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen
-Steueramt-
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