Nachdem
Herr Dr. Alexander Lauer,
Hainbuchweg 4, 35112 Fronhausen OT Sichertshausen
auf sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Fronhausen verzichtet hat, hat er sein Mandat gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) unwiderruflich mit sofortiger Wirkung verloren.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags „Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)“
Frau Sonja Haese,
Lahnstraße 5, 35112 Fronhausen OT Bellnhausen
als Nachrückerin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen berufen. Durch diese Feststellung hat sie das Mandat erworben.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Fronhausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2021 in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.
35112 Fronhausen, den 08.04.2021
Der Wahlleiter
der Gemeinde Fronhausen (Dienstsiegel)
gez.: Achim Batz