Last Updated on 1. April 2021 by MartinGrebe
Nachdem
Frau Bürgermeisterin Claudia Schnabel,
Auf der Schwärz 11, 35112 Fronhausen OT Fronhausen
ihr Mandat als Gemeindevertreterin der Gemeinde Fronhausen rückwirkend nicht erworben hat, wurde gemäß § 34 Abs. 1 KWG der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags „Initiative Fronhausen (IF)“
Frau Silvia Dammshäuser,
Alte Dorfstraße 4, 35112 Fronhausen OT Erbenhausen
als Nachrückerin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen berufen. Durch diese Feststellung hat sie das Mandat erworben.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Fronhausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2021 in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.
35112 Fronhausen, den 31.03.2021
Der Wahlleiter
der Gemeinde Fronhausen (Dienstsiegel)
gez.: Achim Batz