Last Updated on 23. April 2021 by MartinGrebe
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.
Diese Zusammenstellung wurde am 19.04.2021 aktualisiert.
Gemeindeverwaltung:
Die Gemeindeverwaltung bietet im Rahmen einer festen Terminvereinbarung weiterhin alle verfügbaren Services an. Allerdings bitten wir aus Gründen der Minimierung von Direktkontakten um eine terminliche Abstimmung per E-Mail oder Telefon (Kontaktdaten unter der Rubrik Öffnungszeiten / Ansprechpartner). Die offenen Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres.
Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof findet nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt.
Private Treffen und Kontaktbeschränkungen:
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind zwischen 5 Uhr und 21 Uhr mit dem eigenen und einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet. Dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Paare gelten als ein Hausstand. Die Beschränkung auf einen Hausstand und eine weitere Person gilt nicht im Rahmen der Betreuung und Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum im Landkreis Marburg-Biedenkopf nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet.
Für private Zusammenkünfte (insbesondere in der eigenen Wohnung) wird eine Beschränkung auf den eigenen und einen weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von fünf Personen (ohne Berücksichtigung von Kindern bis 14 Jahre) dringend empfohlen.
Sonstige Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur bei besonderem öffentlichen Interesse und mit Genehmigung der zuständigen Behörde sowie unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zulässig.
BGH´s/DGH´s:
Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Fronhausen sind für die Öffentlichkeit geschlossen. Über Ausnahmen entscheidet der Gemeindevorstand.
Einkaufen:
Geschäfte der Grundversorgung sind geöffnet und unterliegen einer Zutrittssteuerung. Auf die ersten 800 Quadratmeter ist je angefangenen 10 Quadratmetern eine Kundin oder ein Kunde zulässig, darüber hinaus je angefangenen 20 Quadratmetern. Zu diesen Geschäften zählen neben Lebensmitteleinzelhandel z.B. auch Blumenläden und Baustoffhandel oder Baumärkte
Schulen und Kinderbetreuung:
In den Schulen des Landkreises Marburg-Biedenkopf gilt:
Klassen 1 – 6: Distanzunterricht (plus Notbetreuung)
ab Klasse 7: Distanzunterricht
Abschlussklassen (inkl. Q2): Präsenzunterricht
Maskenpflicht besteht in allen Jahrgangsstufen
Kindertagesstätten:
Die hessische Landesregierung empfiehlt, Kindertagesbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn es keine andere Möglichkeit der Betreuung gibt. Das Personal in Kitas unterliegt der Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz.
Essen & Trinken:
Restaurants bleiben geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause (nicht vor Ort!) bleibt weiter möglich.
Hotels und Übernachtungsangebote:
Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt, lediglich zu notwendigen Zwecken wie beruflichen oder zwingenden familiären Verpflichtungen.
Dienstleistungsbetriebe:
Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie bspw. Kosmetikstudios oder Massagepraxen können im Rahmen von festen Terminvereinbarungen und unter Einhaltung strenger Auflagen öffnen. Dienstleistungen, die nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Anspruch genommen werden können, sollen nur bei Vorliegen eines durch einen tagesaktuellen SARS-CoV-2- Schnelltest oder eines vor Ort durchgeführten Selbsttests der Kundinnen und Kunden nachgewiesenen negativen Testergebnisses erbracht werden und wenn ein Testkonzept für das Personal besteht.
Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen können weiterhin öffnen.
Sport:
Freizeit- und Amateursport kann lediglich allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen bis zu einer Gruppengröße von höchsten 5 Personen ausgeübt werden.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre können in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben.
Vereinsheime sind geschlossen. Sportplätze und Bolzplätze sind mit den gültigen Regeln zur Kontaktbeschränkung geöffnet und können bei Einhaltung der Abstandsregeln auch von mehreren Kleingruppen gleichzeitig genutzt werden.
Gottesdienste und Trauerfeiern:
Gottesdienste sollten nur unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden, das sind Tragen der Maske, 1,50 Meter Abstand und der Verzicht auf gemeinsames Singen.
Für Trauerfeiern und Bestattungen gilt die durch die Gemeinde Fronhausen erlassene Beschränkung auf 30 Personen.
Senioren- und Pflegeheime:
In Senioren- und Pflegeheimen sind weiterhin streng alle Hygieneregeln einzuhalten.
Schutzpflicht:
In Hessen gilt die Pflicht für das Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Räumen wie dem Personennahverkehr, in und vor Geschäften, in Dienstleistungsbetrieben sowie auf dazugehörigen Parkflächen. Diese gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Impfungen:
Die Anmeldungen zur Corona-Schutzimpfung folgen einem festen Schema, über welches die impfberechtigten Personen durch das Land Hessen schriftlich informiert werden.
Für den Transport zum Impfzentrum steht der Bürgerbus der Gemeinde zur Verfügung, falls keine private Transportmöglichkeit gegeben ist. Die Anmeldung der Fahrten ist unter 06426 9283 0 oder 06426 9283 23 möglich.
Bürger-Tests:
Im Testzentrum Bürgerhaus Fronhausen werden montags bis sonntags zwischen 9 Uhr und 13 Uhr und zwischen 10 Uhr und 19 Uhr kostenlose Schnelltests durchgeführt. Anmeldungen hierzu erfolgen digital unter https://www.testzentrum-drk.de/. Außerdem bietet der Pflegedienst Görg nach vorheriger Terminvereinbarung am Standort in der Marburger Straße Tests an. Telefonische Anmeldung immer mittwochs zwischen 9 Uhr und 12 Uhr unter 06426-9283 23. Durchführung der Tests immer donnerstags zwischen 14 Uhr und 15.30 Uhr zum telefonisch vereinbarten Termin.
Bei Krankheitssymptomen kann dieses Angebot nicht in Anspruch genommen werden. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte den Hausarzt oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Quarantäneanordnung:
Personen mit einem positiven Corona-Test müssen sich unmittelbar ab Vorliegen des Testergebnisses auch ohne förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für die Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand leben.
Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:
Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.
Bürgerbus:
Der Bürgerbus fährt Montag, Donnerstag und Freitag in Rufbereitschaft. Anmeldung ist Dienstag und Donnerstag von jeweils 10 Uhr bis 12 Uhr möglich unter 0157 85091790. Die Anzahl der Fahrgäste wird auf 4 beschränkt und es gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Fahrt. Ein Hygieneplan zur Desinfektion und zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste ist in Kraft.
Wirtschaftliche Hilfen:
Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen stellen Maßnahmenpakete für betroffene Unternehmen aber auch Vereine und Kulturelle Initiativen zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten links.
Informationsangebote:
Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/fragen-und-antworten-zu-den-wichtigsten-regelungen
https://www.wibank.de/wibank/corona
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
https://www.testzentrum-drk.de/
Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!
Claudia Schnabel,
Bürgermeisterin
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