Last Updated on 1. Februar 2021 by MartinGrebe
Durch den Ausbruch des neuartigen Corona-Virus und das dynamische Infektionsgeschehen ist davon auszugehen, dass die pandemiebedingten Einschränkungen auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Sie können jedoch versichert sein, dass im Rahmen der Vorbereitungen dieser Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen.
Sofern Sie jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, empfehlen wir, die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl zu nutzen. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen. Zur Beantragung müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben. Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
- je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind
- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde bereits freigemacht hat und
- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen korrekt per Briefwahl abgeben.
Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt die Briefwahl durchzuführen.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gern an Ihr Wahlamt (Herr Grebe, Tel.: 0 64 26 / 92 83 11 oder Frau Becker Tel.: 0 64 26 / 92 83 14) wenden.
Wenn Sie die Auswirkungen von kummulieren und panaschieren ausprobieren möchten, haben Sie hier die Gelegenheit (interaktiver Stimmzettel).
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