Ihre Stimme zählt! Nehmen Sie an den Kommunalwahlen am 14. März teil

  • Beitrags-Kategorie:Kommunalwahl 2021
  • Lesedauer:4 min Lesezeit

Last Updated on 10. Februar 2021 by MartinGrebe

Wichtige Informationen aus Anlass der Corona-Pandemie

Liebe Wählerinnen und Wähler,

 

die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben. Wir können Ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

–           Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den
Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten.

–           Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand
zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.

–           Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.

–           Für die Stimmabgabe empfehlen wir eigene Schreibstifte mitzubringen. Alternativ werden neue Schreibstifte bereitgehalten.

–           Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2 Masken) ausgestattet. Es werden Plexiglastrennscheiben am Tisch des
Wahlvorstandes angebracht.

 

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.

Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den sie wie folgt beantragen können:

Es gibt 4 Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl

  1. Internet (Online Wahlscheinantrag)

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Fronhausen haben die Möglichkeit, seit dem 1.2.2021 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn sie seit dem 31.01.2021 mit Hauptwohnung in der Gemeinde Fronhausen gemeldet sind. Darüber hinaus werden Sie mit einer Wahlbenachrichtigung, die ihnen zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf unserer Internetseite in der Zeit vom 01.02.2021 bis 10.03.2021 um 24.00 h unter folgendem Link freigeschaltet:

https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6534009

  1. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.

Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

  1. Formloser Antrag per Post, Email oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

  1. Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Hier bitten wir aufgrund der derzeitigen Pandemielage darum, vorher einen telefonischen Termin zur persönlichen Vorsprache zu vereinbaren. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06426/9283-0.

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  • je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
  • je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
  • einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat,
  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.

Nach telefonischer Vereinbarung können Sie bis Freitag, den 12.03.2021, 13 Uhr die Briefwahlunterlagen direkt in der Verwaltung beantragen und vor Ort Ihre Stimme abgeben.

Beantragen Sie bitte – wenn möglich – die Wahlunterlagen online auf der Internetseite der Gemeinde oder per formloser Email.

Sie haben Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der Gemeinde Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, Tel.: 06426/9283-0, zu den Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit

 

Ihr Wahlamt der Gemeinde Fronhausen

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