Last Updated on 3. Februar 2021 by MartinGrebe
Bebauungsplan „Westlich Alte Weinstraße“ – 1.Änderung
(Bebauungsplan der Innenentwicklung – Verfahren gemäß § 13a BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat am 10.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich Alte Weinstraße“ im Ortsteil Oberwalgern gemäß § 2 Abs.1 i.V.m. § 13a BauGB im Ortsteil Oberwalgern beschlossen.
(2) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nachverdichtung der Wohnbebauung bei gleichzeitiger Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Mischgebietes i.S.d. § 6 BauNVO. Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, daher wird das Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
(3) Der Geltungsbereich des Baugebietes ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen. Betroffen sind in der Flur 13 die Flurstücke 35, 36 und 68/2tlw., Gemarkung Oberwalgern. Hinzu kommt eine externe Ausgleichsfläche Am Sportplatz in Oberwalgern, auf der zusätzliche Anpflanzungen von Obstbäumen vorgesehen sind (Flur 11, Flurstück 22/2tlw., Gemarkung Oberwalgern). Die Fläche wird in der Übersichtskarte nicht dargestellt.
(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
(5) Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB gegeben.
(6) Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs.1 BauGB) abgesehen wird. Das beschleunigte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.
(7) Gemäß § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Planentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom
12.02.2021 – 26.03.2021 einschl.
in der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt, während der allg. Dienststunden in der Verwaltung öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per -Mail). Die Stellungnahmen können auch per E-Mail an abgegeben werden.
(8) Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde (https://www.gemeinde-fronhausen.de -> digitales Rathaus -> online Dienstleistungen -> Bauen und Gewerbe -> Bauleitplanverfahren) eingesehen und heruntergeladen werden.
(9) In Ergänzung der o.g. Ausführungen empfiehlt die Gemeinde Fronhausen ausdrücklich aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen für die Öffentlichkeit sowie der geänderten Öffnungszeiten der Verwaltung, von den geänderten und ergänzten Einsichtsmöglichkeiten der Unterlagen zum Bebauungsplan auf der Homepage der Gemeinde Fronhausen Gebrauch zu machen. Das Aufsuchen der Gemeindeverwaltung und das Einsehen der Unterlagen dort kann somit vermieden werden.
(10) Sollte eine Einsichtnahme über das Internet nicht möglich sein, können die Unterlagen in der Gemeinde nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06426/92830 während der geänderten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt, eingesehen werden.
(11) Die Gemeinde Fronhausen hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.
(12) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ortsteil Oberwalgern
Übersichtskarte
Bebauungsplan „Westlich Alte Weinstraße“ – 1.Änderung
genordet, ohne Maßstab
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