Aktuelle Informationen der Bürgermeisterin zu Corona (Stand: 11.02.2021)

Last Updated on 15. Februar 2021 by MartinGrebe

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.

Diese Zusammenstellung wurde am 11.02.2021 aktualisiert.

Gemeindeverwaltung:

Die Gemeindeverwaltung bietet im Rahmen einer festen Terminvereinbarung weiterhin alle verfügbaren Services an. Allerdings bitten wir aus Gründen der Minimierung von Direktkontakten vorab um eine terminliche Abstimmung per E-Mail oder Telefon (Kontaktdaten unter Öffnungszeiten / Ansprechpartner). Die offenen Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres.

Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof findet nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt.

Bitte prüfen Sie ehrlich und selbstverantwortlich, was tatsächlich dringend erledigt werden muss, und was Sie aufschieben können!

Gremiensitzungen:

Die Sitzungen werden zu den vorgesehenen Terminen stattfinden. Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen werden eingehalten und überwacht, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist während der Sitzungen zu tragen. Es findet eine Einweisung der Teilnehmer am Einlass statt.

Private Treffen und Kontaktbeschränkungen: 

Die bestehenden Kontaktbeschränkungen bleiben grundsätzlich bestehen. Es gilt weiterhin: Ein Haushalt plus eine weitere Person. Parallel zu den erweiterten Kita- und Schulöffnungen zählen Kinder unter 14 Jahren dabei nicht mit. Die Beschränkung auf einen Hausstand und eine weitere Person gilt nicht im Rahmen der Betreuung und Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen.

Für private Zusammenkünfte (insbesondere in der eigenen Wohnung) wird eine Beschränkung auf den eigenen Hausstand sowie maximal eine weitere, nicht im Haushalt lebende Person, dringend empfohlen.

Einkaufen: 

Der Einzelhandel bleibt weitgehend geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte der Grundversorgung. Die Ausgabe bestellter Ware in den Geschäften ist zulässig, sofern die Waren ohne Wartezeit, unter Einhaltung von Abstandsregeln und unter Beachtung der Hygienemaßnahmen abgeholt werden können.

Schulen und Kinderbetreuung: 

In den Schulen gilt ab dem 22.2.:

Klassen 1 – 6:                         Wechselunterricht (plus Notbetreuung)

ab Klasse 7:                           Distanzunterricht

Abschlussklassen (inkl. Q2): Präsenzunterricht

Maskenpflicht besteht in allen Jahrgangsstufen

 

Die Kindertagesbetreuung wird zeitlich wieder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen für alle Kinder geöffnet – allerdings aufgrund der Empfehlung der konstanten Gruppen mit teilweise eingeschränkten Betreuungszeiten.

Essen & Trinken: 

Restaurants bleiben geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause (nicht vor Ort!) bleibt weiter möglich.

In der Öffentlichkeit darf kein Alkohol getrunken werden.

Dienstleistungsbetriebe: 

Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie bspw. Kosmetikstudios oder Massagepraxen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen.

Friseurbetriebe dürfen ab dem 1. März unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen wieder öffnen.

Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen können weiterhin öffnen.

Sport:

Freizeit- und Amateursport ist untersagt, es sei denn er wird alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt. Vereinsheime sind geschlossen. Sportplätze und Bolzplätze sind mit den gültigen Regeln zur Kontaktbeschränkung geöffnet.

Gottesdienste und Trauerfeiern: 

Gottesdienste sollten nur unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden, das sind Tragen der Maske, 1,50 Meter Abstand und der Verzicht auf gemeinsames Singen.

Für Trauerfeiern und Bestattungen gilt die durch die Gemeinde Fronhausen erlassene Beschränkung auf 30 Personen.

Senioren- und Pflegeheime: 

In Senioren- und Pflegeheimen sind weiterhin streng alle Hygieneregeln einzuhalten.

Impfungen:

Die Anmeldungen zur Corona-Schutzimpfung folgen einem festen Schema, über welches die impfberechtigten Personen durch das Land Hessen schriftlich informiert werden.

Für den Transport zum Impfzentrum steht der Bürgerbus der Gemeinde zur Verfügung, falls keine private Transportmöglichkeit gegeben ist. Die Anmeldung der Fahrten ist unter 06426 9283 0 oder 06426 9283 23 möglich.

Schutzpflicht:

In Hessen gilt die Pflicht für das Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Räumen wie dem Personennahverkehr, in und vor Geschäften sowie auf den dazugehörigen Parkflächen. Diese gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Quarantäneanordnung:

Personen mit einem positiven Corona-Test müssen sich unmittelbar ab Vorliegen des Testergebnisses auch ohne förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für die Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand leben.

Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:

Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.

Bürgerbus:

Der Bürgerbus fährt Montag, Donnerstag und Freitag in Rufbereitschaft. Anmeldung ist Dienstag und Donnerstag von jeweils 10 Uhr bis 12 Uhr möglich unter 06426 9283 23. Die Anzahl der Fahrgäste wird auf 4 beschränkt und es gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Fahrt. Ein Hygieneplan zur Desinfektion und zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste ist in Kraft.

Wirtschaftliche Hilfen:

Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen stellen Maßnahmenpakete für betroffene Unternehmen aber auch Vereine und Kulturelle Initiativen zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten links.

Informationsangebote:

Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2

https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/coronahilfen-fuer-unternehmen/fragen-und-antworten-rund-um-wirtschaftliche-auswirkungen-durch-corona

https://www.wibank.de/wibank/corona

https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!

Claudia Schnabel,
Bürgermeisterin

 

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