Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Den Link für die Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet finden Sie hier: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6534009
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt
der Gemeinde Fronhausen
Schulstraße 19
35112 Fronhausen
Tel.: 0 64 26 / 92 83 0
E-Mail:
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