Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen

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Nachdem

Herr Frank Weber,
Alte Weinstraße 17, 35112 Fronhausen

sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Fronhausen niedergelegt hat, hat er sein Mandat gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) unwiderruflich mit sofortiger Wirkung verloren.

 

Die nächsten noch nicht berufenen Bewerber für dieses Gemeindevertretermandat, Frau Heike Röhrig, Egerstraße 6, 35112 Fronhausen und Herr Werner Keil, Auf der Zinn 3, 35112 Fronhausen, sind gemäß § 65 (2) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als ehrenamtliche Beigeordnete der Gemeinde Fronhausen gehindert, dieses Mandat anzutreten. Auf die Erbringung des Wegfalls dieses Hinderungsgrundes nach § 23 (2) des KWG wurde verzichtet.

Der darauffolgende Bewerber in der Nachrückreihenfolge für dieses Gemeindevertretermandat, Herr Heinz Rabenau, hat auf die Annahme des Mandates verzichtet. Damit hat er dieses Mandat mit sofortiger Wirkung unwiderruflich verloren.

 

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG wurde der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages „Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)“, der die Voraussetzung für das Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen erfüllt    

Herr Reinhold Schwarz,
Sandweg 5, 35112 Fronhausen

als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen berufen. Durch diese Feststellung hat er das Mandat erworben.

 

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Fronhausen binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl in Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.

 

35112 Fronhausen, den 28.01.2021

Der Wahlleiter

der Gemeinde Fronhausen                (Dienstsiegel)

gez.: Achim Batz

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