Aktuelle Informationen der Bürgermeisterin zu Corona (Stand 13.01.2021)

Last Updated on 13. Januar 2021 by MartinGrebe

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.

Diese Zusammenstellung wurde am 13.01.2021 aktualisiert.

Gemeindeverwaltung:

Die Gemeindeverwaltung bietet im Rahmen einer festen Terminvereinbarung weiterhin alle verfügbaren Services an. Allerdings bitten wir aus Gründen der Minimierung von Direktkontakten um eine terminliche Abstimmung per E-Mail oder. Die offenen Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres.

Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof findet nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt.

Bitte prüfen Sie ehrlich und selbstverantwortlich, was tatsächlich dringend erledigt werden muss, und was Sie aufschieben können!

Gremiensitzungen:

Die Sitzungen werden zu den vorgesehenen Terminen stattfinden. Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen werden eingehalten und überwacht, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist während der Sitzungen zu tragen. Es findet eine Einweisung der Teilnehmer am Einlass statt.

Private Treffen und Kontaktbeschränkungen: 

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Die Beschränkung auf einen Hausstand und eine weitere Person gilt nicht im Rahmen der Betreuung und Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen.

Für private Zusammenkünfte (insbesondere in der eigenen Wohnung) wird eine Beschränkung auf den eigenen Hausstand sowie maximal eine weitere, nicht im Haushalt lebende Person, dringend empfohlen.

Um bspw. Tagesausflüge und überlaufene touristische Ziele zu vermeiden, wird für Gebiete mit einer Inzidenz von über 200 der Bewegungsradius auf 15 Kilometer eingeschränkt.

Einkaufen: 

Der Einzelhandel wird weitgehend geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte der Grundversorgung. Die Ausgabe bestellter Ware in den Geschäften ist zulässig, sofern die Waren ohne Wartezeit, unter Einhaltung von Abstandsregeln und unter Beachtung der Hygienemaßnahmen abgeholt werden können.

Schulen und Kinderbetreuung: 

Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 6. Klasse sollen, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben. Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es mit Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht.

Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.

Essen & Trinken: 

Restaurants bleiben geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause (nicht vor Ort!) bleibt weiter möglich.

In der Öffentlichkeit darf kein Alkohol getrunken werden.

Dienstleistungsbetriebe: 

Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie bspw. Friseursalons, Kosmetikstudios oder Massagepraxen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen.

Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen können weiterhin öffnen.

Gottesdienste und Trauerfeiern: 

Gottesdienste sollten nur unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden, das sind Tragen der Maske, 1,50 Meter Abstand und der Verzicht auf gemeinsames Singen.

Für Trauerfeiern und Bestattungen gilt die durch die Gemeinde Fronhausen erlassene Beschränkung auf 30 Personen.

Alten- und Pflegeheime: 

In Alten- und Pflegeheimen sind weiterhin streng alle Hygieneregeln einzuhalten.

Sport und Freizeit: 

Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand gestattet.

Skilifte und Eishallen sind geschlossen. Eisbahnen und ähnliche Angebote unter freiem Himmel bleiben offen. Auch Kinderspielplätze bleiben geöffnet.

Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:

Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.

Bürgerbus:

Der Bürgerbus fährt Montag, Donnerstag und Freitag in Rufbereitschaft. Anmeldung ist Dienstag und Donnerstag von jeweils 10 Uhr bis 12 Uhr möglich unter 06426 9283 23. Die Anzahl der Fahrgäste wird auf 4 beschränkt und es gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Fahrt. Ein Hygieneplan zur Desinfektion und zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste ist in Kraft.

Schutzpflicht:

In Hessen gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz z.B. in Form sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken in öffentlichen Räumen wie dem Personennahverkehr, in und vor Geschäften sowie auf den dazugehörigen Parkflächen. Diese gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Plastikvisiere sind keine zulässigen Mund-Nasen-Bedeckungen. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Quarantäneanordnung:

Personen mit einem positiven Corona-Test müssen sich unmittelbar ab Vorliegen des Testergebnisses auch ohne förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für die Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand leben.

Impfungen:

Mobile Teams des Landkreises führen derzeit Impfungen für Bewohner und Personal von Alten- und Pflegeheimen sowie Mitarbeitenden in Kliniken durch. Danach werden Mitarbeitende von Rettungs- und Pflegediensten sowie alle Personen über 80 Jahren geimpft. Die Impfungen folgen einem festen Schema, über welches die impfberechtigten Personen durch das Land Hessen schriftlich informiert werden. Weitere Informationen sind unter den unten angegebenen links verfügbar.

Informationsangebote:

Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2

https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/coronahilfen-fuer-unternehmen/fragen-und-antworten-rund-um-wirtschaftliche-auswirkungen-durch-corona

https://www.wibank.de/wibank/corona

https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!

Claudia Schnabel,
Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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