Tägliche Archive: 25. Januar 2021

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Aktuelle Informationen der Bürgermeisterin zu Corona (Stand 25.01.2021)

Lieber Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Absinken der Infektionszahlen in den letzten Tagen hat den Erfolg der harten Lock-Down Maßnahmen bestätigt. Allerdings sind die Infektionsraten in Deutschland noch weit entfernt von der angepeilten Zielgröße von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen. Dazu kommen die neuen Varianten des Virus, die nach heutiger Einschätzung noch weit ansteckender sind, als die bisher aufgetretene.

Aus diesen Gründen soll die teilweise Vertiefung und Verlängerung der Maßnahmen den Rückgang der Infektionen unterstützen und beschleunigen. Zum Erfolg beitragen wird sicherlich auch die bereits begonnene Impfkampagne, auch wenn derzeit nur begrenzt Impfstoff zur Verfügung steht. Nicht vergessen werden darf bei jeder Kritik an der Bundesregierung und der EU, dass die Entwicklung des Impfstoffs in Rekordzeit nicht zuletzt wegen deren finanzieller und administrativer Unterstützung möglich war. So schwer es auch fallen mag, ist also noch länger unsere Disziplin und Kooperation gefragt, um möglichst sicher und gesund durch die Pandemie zu kommen.

Die hessische Landesregierung hat gemeinsam mit den anderen Bundesländern beschlossen, die strengen Beschränkungen bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Es gelten folgende Regelungen:

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • Das gemeinsame Feiern und der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum sind untersagt.
  • Für private Zusammenkünfte (insbesondere in der eigenen Wohnung) wird eine Beschränkung auf den eigenen Hausstand sowie maximal eine weitere, nicht im Haushalt lebende Person, dringend empfohlen.
  • Die Präsenzpflicht im Schulunterricht wurde aufgehoben, Eltern entscheiden selbst über eine eventuelle Betreuungsnotwendigkeit für ihre Kinder.
  • Ein Betretungsverbot für Kindertagesstätten existiert nicht, Eltern werden gebeten, ihre Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen.
  • Personen, die aus einem als Risikogebiet eingestuften Land einreisen, haben sich umgehend in Quarantäne zu begeben.
  • Besucher*innen von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen müssen ein negatives Testergebnis nachweisen.
  • Der Einzelhandel mit Ausnahme der für die Grundversorgung nötigen Geschäfte bleibt geschlossen.
  • Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur aus beruflichen Gründen oder bei öffentlichem Interesse unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln möglich.
  • Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege, ausgenommen im medizinischen Bereich, bleiben geschlossen.
  • Gastronomische Betriebe dürfen lediglich Liefer- oder Abholservice anbieten.
  • Im öffentlichen Bereich, Verkaufsstätten und öffentlichen Personenverkehr ist ab sofort ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen (OP-Maske oder Masken der Standards N95, KN95 oder FFP2).

 

Mobile Teams des Landkreises führen derzeit Impfungen für Bewohner und Personal von Alten- und Pflegeheimen sowie Mitarbeitende in Kliniken durch. Danach werden Mitarbeitende von Rettungs- und Pflegediensten sowie alle Personen über 80 Jahren geimpft. Die Impfungen folgen einem festen Schema, über welches die impfberechtigten Personen durch das Land Hessen schriftlich informiert werden.

Für den Transport zum Impfzentrum steht der Bürgerbus der Gemeinde zur Verfügung, falls keine private Transportmöglichkeit gegeben ist. Die Anmeldung der Fahrten ist unter 06426 9283 0 oder 06426 9283 23 möglich.

Informationen und wichtige Hinweise erhalten Sie zuverlässig über unsere Homepage. Hier sind stets die neuesten Regelungen und links zu weiteren Informationen zu finden. Gerne können Sie sich mit Fragen oder Anregungen auch telefonisch oder per Mail und Kontaktformular an die Verwaltung wenden, wir stehen zur Verfügung.

Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!

Claudia Schnabel

Beantragung eines Wahlscheins über das Internet

Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Den Link für die Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet finden Sie hier: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6534009

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wahlamt
der Gemeinde Fronhausen
Schulstraße 19
35112 Fronhausen
Tel.: 0 64 26 / 92 83 0
E-Mail: