Last Updated on 4. Dezember 2020 by MartinGrebe
Sie haben die Information erhalten, dass Sie positiv auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet wurden. Hieraus ergeben sich für Sie unmittelbare Konsequenzen und Pflichten. Dies gilt sowohl für einen positiven PCR-, als auch einen positiven Antigen-Test.
Ihre Pflichten:
- Begeben Sie sich ohne gesonderte Anordnung durch das Gesundheitsamt sofort und ohne Umwege nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft.
- Dort müssen Sie sich für 14 Tage absondern, das heißt ständig dort aufhalten, Kontakt zu anderen Personen, auch im Haushalt, möglichst vermeiden und keinen Besuch empfangen.
- Sie müssen umgehend das für Sie zuständige Gesundheitsamt informieren. Kontaktdaten ihres jeweiligen Gesundheitsamt finden Sie hier: http://tools.rki.de
- Am besten informieren Sie ebenfalls Ihre Kontaktpersonen und Ihren Arbeitgeber über den Erhalt eines positiven Testergebnisses.
- Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Testergebnisses typische Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion bemerken (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs-und Geschmackssinns, etc.), melden Sie sich umgehend bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt und kontaktieren telefonisch Ihren Hausarzt.
- Auch alle anderen Personen, die in Ihrem Haushalt leben, müssen sich gleichermaßen absondern.
- Diese Haushaltsquarantäne gilt nicht für Personen, die in den letzten drei Monaten bereits selbst positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden.
- Ein Verstoß gegen die Quarantäne-Verpflichtung kann mit einem Bußgeld bis 25.000 EUR belegt werden. Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist möglich.
Ihre Rechte:
- Wenn Sie Arbeitnehmer oder Selbständiger sind, erhalten Sie eine Verdienstausfallentschädigung. Bei Arbeitnehmern wird diese durch den Arbeitgeber in Höhe Ihres Netto-Verdienstes ausgezahlt. Ihr Arbeitgeber erhält seine Aufwendungen nach § 56 IfSG ersetzt. Selbständige erhalten eine Direktzahlung. Entsprechende Anträge sind auf ifsg-online.de zu stellen.
- Sie können sich nach einem positiven Antigen-Test im Rahmen der Krankenbehandlung auf Kosten ihrer Krankenversicherung noch einmal durch PCR-Test auf eine Infektion testen lassen. Entsprechende Teststellen finden Sie unter www.kvhessen.de/coronatests/
- Fällt der nach einem Antigen-Test durchgeführte PCR-Test negativ aus, so sind Sie mit Erhalt des Testergebnisses automatisch aus der Quarantäne entlassen.
Weitere Informationen:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-hessen/selbst-und-haushaltsquarantaene
Diese Beiträge könnten Sie vielleicht auch interessieren:
Änderung der Straßenbeleuchtung für den Ortsteil Erbenhausen
Mit Beschluss des Ortsbeirats Erbenhausen wird die Stra...Mai 11, 2020
Mit Beschluss des Ortsbeirats Erbenhausen wird die Stra...Mai 11, 2020
Praxis für Krankengymnastik (Michaela Ngan Ngan): Wir sind im Einsatz
Liebe Mitbürger in und um Fronhausen!!! Trotz Corona si...April 8, 2020
Liebe Mitbürger in und um Fronhausen!!! Trotz Corona si...April 8, 2020
Grundhafte Sanierung der Bergstraße in Fronhausen
Beginnend im Frühjahr 2017 wird in drei Bauabschnitten ...Juli 20, 2016
Beginnend im Frühjahr 2017 wird in drei Bauabschnitten ...Juli 20, 2016
Zu den Kommunalwahlen 2021 sind weniger Unterstützungsunterschriften erforderlich
Am 14. März 2021 finden die Kommunalwahlen statt. Gewäh...Dezember 16, 2020
Am 14. März 2021 finden die Kommunalwahlen statt. Gewäh...Dezember 16, 2020
Bekanntmachung des Wahltages und des Tages der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvo...
In der Gemeinde Fronhausen mit 4.113 Einwohner*inne...Juni 17, 2021
In der Gemeinde Fronhausen mit 4.113 Einwohner*inne...Juni 17, 2021
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf sucht weiterhin Wohnraum für geflüchtete Menschen
Im Zuge der Aufnahme von geflüchteten Menschen, die dem...Januar 6, 2022
Im Zuge der Aufnahme von geflüchteten Menschen, die dem...Januar 6, 2022