Kommunalwahlen im Lande Hessen am 14.03.2021 Hinweisbekanntmachung nach § 1 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmachungsVO)

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Last Updated on 10. Dezember 2020 by MartinGrebe

Die Gemeinde Fronhausen weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Gemeinde Fronhausen unter www.fronhausen.de – Bekanntmachungen / Amtliche Bekanntmachungen die öffentliche „Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Gemeindevertretung und die Wahl der Ortsbeiräte am 14.März 2021 in der Gemeinde Fronhausen“ eingestellt worden ist.

Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese Bekanntmachung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform / durch Aushang einzusehen ist und gegen eine Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können.

 

Fronhausen, 17.12.2020

Der Wahlleiter für Kommunalwahlen                       (Siegel)
der Gemeinde Fronhausen

gez.
Achim Batz

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