Last Updated on 10. Dezember 2020 by MartinGrebe
Bekanntmachung der FNP-Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch
Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ortsteil Fronhausen
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Reiten“
Gemäß § 6 BauGB (Baugesetzbuch) wurde dem Regierungspräsidium in Gießen die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen am 02.07.2020 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Fronhausen im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Reiten“ mit Schreiben vom 20.08.2020, eingegangen beim Regierungspräsidium Gießen am 24.08.2020, zur Genehmigung vorgelegt.
Das Regierungspräsidium Gießen hat die Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und mit Schreiben vom 09.11.2020, Az.: RPGI-31-61a0100/123-2014/8 genehmigt.
Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Jedermann kann die genehmigte Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie den Umweltbericht dazu ab dem Tag der Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt, 35112 Fronhausen während der allg. Dienststunden sowie nach Vereinbarung einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs.5 BauGB).
Gemäß § 6a Abs.1 BauGB wird der Änderung des Flächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB kann die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Gemeinde www.gemeinde-fronhausen.de unter der Rubrik Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Dar-legung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ortsteil Fronhausen
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Reiten“
Übersichtskarte
Ausschnitt genordet, ohne Maßstab
Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch
Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ortsteil Fronhausen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Reiten“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat am 17.09.2020 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Reiten“ im Ortsteil Fronhausen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 5 HGO (Hessische Gemeindeordnung) und i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO (Hessische Bauordnung) und als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem am 09.11.2020 vom Regierungspräsidium Gießen genehmigten Flächennutzungsplan entwickelt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan und die Begründung inkl. Umweltbericht hierzu kann in der Gemeindeverwaltung -Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt, 35112 Fronhausen während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 BauGB).
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB kann der rechtskräftige Bebauungsplan mit Begründung und zusammen-fassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Gemeinde www.gemeinde-fronhausen.de unter der Rubrik Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden.
Gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltend-machung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ortsteil Fronhausen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Reiten“
Übersichtskarte
Ausschnitt genordet, ohne Maßstab
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