Landesentwicklungsplan hier: 4. Änderung des LEP 2000 (Raumstruktur, zentrale Orte und großflächiger Einzelhandel) – Durchführung der 2. Beteiligung

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Last Updated on 23. November 2020 by MartinGrebe

Die Hessische Landesregierung hatte am 16. Dezember 2019 beschlossen, die Offenlegung und Beteiligung zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) 2020 – Raumstruktur, Zentrale Orte und Großflächiger Handel – (4. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000) durchzuführen. Die Offenlage fand in der Zeit vom 03. Februar 2020 bis einschließlich 26. Juni 2020 statt.

Nach Auswertung der von Städten und Gemeinden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden im Hinblick auf die Planziffern

4.2.1-6: Regionalplanerische Mindestdichtewerte in Wohneinheiten je ha,

5.1: Zentralörtliches System (Mittelbereichsabgrenzung),

5.2.1-2 (Z) Oberzentren (Oberzentrale Kooperation),

6-3 (Z), 6-5 (Z): Großflächiger Einzelhandel (Integrationsgebot, Herstellerdirektverkaufszentren)

nebst jeweiliger Begründung Änderungen am Entwurf der 4. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 vorgenommen. Da ferner die Bezeichnung der Strukturräume mit der 4. Änderung des Landesentwicklungsplans geändert wird, werden die entsprechenden Begriffe in der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 angepasst und dazu neue Planziffern 4.2.1-7 und 4.2.1-8 eingefügt.

Die Änderungen dienen insbesondere der Klarstellung sowie der Berücksichtigung vorgebrachter inhaltlicher Anregungen und Bedenken (die Änderungen gegenüber der 1. Beteiligung sind rot gekennzeichnet oder durchgestrichen; eine Zusammenfassung der Änderungen ist unter Pkt. 2 des Entwurfs des LEP ersichtlich).

Da diese Änderungen zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führen, ist in Bezug auf die Änderungen erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 9 Abs. 3 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes – ROG). Einer Änderung bzw. Ergänzung des Umweltberichtes bedarf es nicht, da mit der Neufassung bzw. Änderung der Planziffern keine neuen oder zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) und in Verbindung mit § 4 Abs. 6 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) liegt der überarbeitete Planentwurf und die Begründung in der Zeit vom 23.11.2020 bis 23.12.2020 öffentlich aus. Die Unterlagen können auch online unter der Internetadresse https://landesplanung.hessen.de eingesehen werden. Darüber hinaus liegen die Unterlagen beim Regierungspräsidium Gießen sowie beim hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen aus. Nach Auswertung der von Städten und Gemeinden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen zur 1. Beteiligung, ergab sich ein Änderungsbedarf, um die vorgebrachten Bedenken und Anregungen zu berücksichtigen.

Im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) und in Verbindung mit § 4 Abs. 6 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) liegt der überarbeitete Planentwurf und die Begründung in der Zeit

vom 23.11.2020 bis 23.12.2020

öffentlich aus. Die Unterlagen können auch online unter der Internetadresse

https://landesplanung.hessen.de

eingesehen werden. Darüber hinaus liegen die Unterlagen beim Regierungspräsidium Gießen sowie beim hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen aus.

Die Änderungen gegenüber der 1. Beteiligung sind rot gekennzeichnet oder durchgestrichen. Eine Zusammenfassung der Änderungen ist unter Pkt. 2 des Entwurfs des LEP ersichtlich.

Eine Stellungnahme zur 2. Beteiligung an der Veröffentlichung des LEP 2000 kann über die auf der Internetseite bereitgestellte Beteiligungsplattform elektronisch abgegeben oder schriftlich beim

Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Abteilung I, Landesentwicklung, Energie
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden

bis zum 12.01.2021 eingereicht werden.

Mit Ablauf der Frist sind nach § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

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