Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr.1 „Stollberg/Keilsberg“, Änderung im Bereich „Am Sportfeld/Salzbödener Weg“

Last Updated on 20. November 2020 by MartinGrebe

Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ortsteil Fronhausen
Bebauungsplan Nr.1 „Stollberg / Keilsberg“
Änderung im Bereich „Am Sportfeld / Salzbödener Weg“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch)

 

Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs.3 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB

 

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Nachverdichtung im Bereich der Straßen „Am Sportfeld“ und „Salzbödener Weg“ in Anlehnung an die im näheren Umfeld bereits bestehende Wohnbebauung. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.1 „Stollberg / Keilsberg“ von 1965, der zu diesem Zweck entsprechend zu ändern ist. Zur Ausweisung gelangt ein Allg. Wohngebiet i.S.d. § 4 Baunutzungsverordnung. Zugleich werden für den Geltungsbereich der 1. Änderung die bisherigen Festsetzungen und sonstigen Planinhalte des Bebauungsplanes an die aktuellen Gegebenheiten und gesetzlichen Grundlagen angepasst. Im Sinne des § 1a BauGB (sparsamer Umgang mit Grund und Boden) wird somit eine weitere Bebauung auf den Grundstücken ermöglicht. Im Bereich der Parzellen 66 und 67 wird die bisher geplante Bebauung aufgrund infrastruktureller Probleme teilweise zurückgenommen.

Bei dieser erneuten Offenlage werden:

  1. In der Plankarte geringfügige Änderungen Rücknahmen und Modifikationen der Baugrenzen vorgenommen.
  2. Änderung in der Straßenbreite im Bereich Am Sportfeld.
  3. Erhöhung der GRZ und der Höhenbegrenzung im WA 1.
  4. Rücknahme der Grünfläche im Bereich des Flurstücks 72/1.
  5. Rücknahme des Allg. Wohngebietes 1 im Bereich des Flurstücks 17 zu Gunsten der Erweiterung des Fußweges und zur Ausweisung einer Ausgleichsfläche.
  6. Erweiterung des Allg. Wohngebietes 1 im Bereich der Flurstücke 66 und 67.
  7. Darstellung einer Verkehrsfläche im Bereich des Flurstücks 143/6.
  8. Ausweisung weiterer Bäume zum Erhalt.
  9. Redaktionelle Überarbeitung des Lärmschutzgutachtens und des Umweltberichtes.
  10. Darstellung des Waldrandabstandes.

genordet, ohne Maßstab

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