Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ortsteil Oberwalgern; Bebauungsplan „Auf dem Wiesacker“

Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ortsteil Oberwalgern
Bebauungsplan „Auf dem Wiesacker“
sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

 

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat am 14.05.2020 gemäß § 2 Abs. 1 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Wiesacker“ im Ortsteil Oberwalgern beschlossen.

 

(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches beinhaltet die Flurstücke 3/2 tlw., 46 tlw. und 58 tlw. in der Flur 12 und die Flurstücke 29/16, 57, und 62 tlw. in der Flur 15, jeweils Gemarkung Oberwalgern.

 

(3) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Ausweisung eines Allg. Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO erfolgen, um der Nachfrage nach Baugrundstücken im Ortsteil Oberwalgern auch künftig gerecht zu werden. Die Flächen werden über die Verlängerung der Brunnenstraße sowie zusätzlicher Erschließungsstraßen innerhalb des Gebietes erschlossen. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden zum Entwurf Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen, um den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt zu kompensieren und auszugleichen.

Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Fläche derzeit als lw. Nutzfläche darstellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB.

 

(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

(5) Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren und erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung und wird mit öffentlich ausgelegt.

 

(6) Die Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und zum Vorentwurf öffentlich ausgelegt wird.

 

(7) Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Planvorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

                                                               16.11.2020 – 18.12.2020 einschließlich

 

aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail). Die Stellungnahmen können auch per E-Mail an abgegeben werden.

 

(8) Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde (https://www.gemeinde-fronhausen.de -> Bauen und Gewerbe -> Bauleitverfahren) eingesehen und heruntergeladen werden.

 

(9) In Ergänzung der o.g. Ausführungen empfiehlt die Gemeinde Fronhausen ausdrücklich aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen für die Öffentlichkeit sowie der geänderten Öffnungszeiten der Verwaltung, von den geänderten und ergänzten Einsichtsmöglichkeiten der Unterlagen zum Bebauungsplan auf der Homepage der Gemeinde Fronhausen Gebrauch zu machen. Das Aufsuchen der Gemeindeverwaltung und das Einsehen der Unterlagen dort kann somit vermieden werden.

 

(10) Sollte eine Einsichtnahme über das Internet nicht möglich sein, können die Unterlagen in der Gemeinde nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06426/928328 oder 06426/928313 während der geänderten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt, eingesehen werden.

 

(11) Die Gemeinde Fronhausen hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Bauleitplanung der Gemeinde Fronhausen, Ortsteil Oberwalgern
Bebauungsplan „Auf dem Wiesacker“
sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

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