Aktuelle Informationen der Bürgermeisterin zu Corona (Stand: 30.11.2020)

Last Updated on 30. November 2020 by MartinGrebe

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.

Diese Zusammenstellung wurde am 30.11.2020 aktualisiert.

Gemeindeverwaltung und Bauhof:

Die offenen Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres.

Die Gemeindeverwaltung bietet im Rahmen einer festen Terminvereinbarung weiterhin alle verfügbaren Services an. Allerdings bitten wir aus Gründen der Minimierung von Direktkontakten um eine vorherige terminliche Abstimmung per E-Mail oder Telefon (Kontaktdaten unter der Rubrik Rathaus – Öffnungszeiten / Ämter / Ansprechpartner).

Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof findet nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt.

Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen:

Die Spielplätze sind geöffnet. Jugendclubs bleiben weiterhin geschlossen.

Zusammenkünfte in Bürgerhäusern und Dorfgemeinschaftshäusern sind nur für geschäftliche, berufliche, dienstliche oder schulische Zwecke, sowie Sitzungen und Veranstaltungen politischer Gremien erlaubt. Hierunter fallen explizit auch Zusammenkünfte, die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich sind.

Feuerwehr:

Zum Übungsbetrieb der Feuerwehren werden durch das Land Hessen über den Kreisbrandinspektor jeweils die aktuellen Richtlinien kommuniziert. Das Feuerwehrhaus ist nur für Einsatzzwecke zu nutzen.

Sport:

Freizeit- und Amateursport ist untersagt, es sei denn er wird alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt. Vereinsheime sind geschlossen. Sportplätze und Bolzplätze sind mit den gültigen Regeln zur Kontaktbeschränkung geöffnet.

Besuch der Alters- und Ehejubiläen:

Besuche der Bürgermeisterin bei Alters- und Ehejubiläen finden bis auf Weiteres nicht mehr statt. Selbstverständlich wird den Jubilaren gratuliert und Urkunden werden postalisch zugestellt.

Gremiensitzungen:

Die Sitzungen werden zu den vorgesehenen Terminen stattfinden. Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen werden eingehalten und überwacht, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist während der Sitzungen zu tragen. Es findet eine Einweisung der Teilnehmer am Einlass statt.

Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Schulbetreuung:

Die Hessische Landesregierung betont die Wichtigkeit der Schulen und Kindergärten für die Entwicklung der Kinder. Der Besuch der Einrichtungen ist unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln möglich. Es besteht eine Maskenpflicht für Schüler ab der 5. Klasse. Weiterhin gilt für alle Einrichtungen das Betretungsverbot bei Krankheitssymptomen.

Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:

Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.

Bürgerbus:

Der Bürgerbus fährt Montag, Donnerstag und Freitag in Rufbereitschaft. Anmeldung ist Dienstag und Donnerstag von jeweils 10 Uhr bis 12 Uhr möglich unter 06426 9283 23. Die Anzahl der Fahrgäste wird auf 4 beschränkt und es gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Fahrt. Ein Hygieneplan zur Desinfektion und zum Schutz der Fahrer und Fahrgäste ist in Kraft.

Quarantäneanordnung:

Personen mit einem positiven Corona-Test müssen sich unmittelbar ab Vorliegen des Testergebnisses auch ohne förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für die Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand leben.

Kontaktbeschränkungen:

Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. In der Öffentlichkeit ist bis zum 20. Dezember 2020 der Kontakt nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, höchstens jedoch in Gruppen bis zu 5 Personen. Dazugehörige Kinder bleiben bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren unberücksichtigt.

Für Trauerfeiern und Bestattungen gilt die durch die Gemeinde Fronhausen erlassene Beschränkung auf 30 Personen.

Es gelten Ausnahmen für den ÖPNV, aus dienstlichen, geschäftlichen und schulischen Anlässen. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden entsprechend von den Behörden geahndet.

Veranstaltungen und Feiern:

Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei besonderem öffentlichen Interesse statt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Zusammenkünfte und Feiern innerhalb der eigenen Wohnung sind nur in einem engen privaten Kreis gestattet.

Religionsausübung:

Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung müssen Hygienekonzepte vorliegen und Abstandsregeln eingehalten werden.

Schutzpflicht:

In Hessen gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz z.B. in Form sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken in öffentlichen Räumen wie dem Personennahverkehr, in und vor Geschäften sowie auf den dazugehörigen Parkflächen. Diese gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Plastikvisiere sind keine zulässigen Mund-Nasen-Bedeckungen. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Krankenhäuser, Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen:

Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeheimen sind restriktiv geregelt und unterliegen strengen Hygiene- und Abstandsgeboten.

Dienstleistung, Handel, Gaststätten und Übernachtungsbetriebe:

Restaurants, Gaststätten, Cafés und Kneipen werden bis zum 20. Dezember 2020 geschlossen. Davon ausgenommen sind Kantinen und die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen und ähnliche Betriebe werden bis zum 20. Dezember 2020 geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen und Friseurbetriebe bleiben unter bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Der Einzelhandel hat unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften auf die ersten 800 qm gerechnet nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche und darüber hinaus höchstens ein Kunde je 20 qm Verkaufsfläche aufhält.

Übernachtungsangebote werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.

Wirtschaftliche Hilfen:

Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen stellen Maßnahmenpakete für betroffene Unternehmen aber auch Vereine und Kulturelle Initiativen zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten links.

Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2

https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales_und_gesundheit/hygiene/infektionsschutz.php#Informationen_zu_Infektionskrankheiten_und_-erregern

https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/coronahilfen-fuer-unternehmen/fragen-und-antworten-rund-um-wirtschaftliche-auswirkungen-durch-corona

https://www.wibank.de/wibank/corona

https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlag-lichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!

Claudia Schnabel,
Bürgermeisterin

 

 

 

 

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