Kommunalwahlen im Lande Hessen vom 06. März 2016; Bekanntmachung über ein Nachrückverfahren in den Ortsbeirat Fronhausen nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts

  • Beitrags-Kategorie:Amtlich
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Die Gemeinde Fronhausen weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Gemeinde Fronhausen unter www.fronhausen.de – Bekanntmachungen / Amtliche Bekanntmachungen die „Bekanntmachung über ein Nachrückverfahren in den Ortsbeirat Fronhausen“ eingestellt worden ist.

Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese Bekanntmachung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform / durch Aushang einzusehen ist und gegen eine Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können.

Fronhausen, 03.09. 2020

Der Wahlleiter für Kommunalwahlen                       (Siegel)
der Gemeinde Fronhausen

Achim Batz,
Wahlamt

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