Die Gemeinde Fronhausen weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Gemeinde Fronhausen unter www.fronhausen.de – Bekanntmachungen / Amtliche Bekanntmachungen die „Bekanntmachung über ein Nachrückverfahren in den Ortsbeirat Fronhausen“ eingestellt worden ist.
Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass diese Bekanntmachung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform / durch Aushang einzusehen ist und gegen eine Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können.
Fronhausen, 03.09. 2020
Der Wahlleiter für Kommunalwahlen (Siegel)
der Gemeinde Fronhausen
Achim Batz,
Wahlamt
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