Last Updated on 13. August 2020 by MartinGrebe
Seit einiger Zeit werden insbesondere auf einer Grabstätte auf dem Friedhof Oberwalgern immer wieder Gegenstände (Grabschmuck, Blumen) entwendet oder zerstört. Inzwischen ist so ein Schaden von mehreren hundert Euro verursacht worden. Solche pietätlosen Freveltaten können nicht einfach so hingenommen werden. Es wäre zu begrüßen, wenn der Täter/die Täter/innen das Fehlverhalten einsehen, die entwendeten Gegenstände zurückstellen und solche Taten in Zukunft unterlassen würden.
Aufgrund der Häufigkeit dieser Vorkommnisse sehen wir uns veranlasst, darauf hinzuweisen, dass es sich dabei keineswegs um „Dummejungenstreiche“ sondern um Straftaten handelt, die je nach Sachlage gemäß § 242 StGB (Diebstahl) oder § 303 StGB (Sachbeschädigung) mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden können.
Im Übrigen bitten wir alle Oberwälger Bürger, die eventuell etwas beobachtet haben, das mit den Vorfällen in Zusammenhang stehen könnte, sich beim Ordnungsamt der Gemeinde (Tel.: 0 64 26 / 92 83 14 oder E-Mail: ) zu melden, damit ein solches Verhalten für die Zukunft unterbunden werden kann.
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