Last Updated on 10. August 2020 by MartinGrebe
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die anhaltende Trockenheit in unserer Region belastet derzeit Mensch und Natur. Die Auswirkungen sind deutlich zu beobachten. Gras, Sträucher und Bäume werden braun und leiden unter dem Wassermangel, und auch Bäche und Flüsse führen nur noch wenig Wasser. Hierdurch ergeben sich natürlich auch Gefahrenlagen. Bitte beachten Sie die Ausrufung der Waldbrandgefahrenstufe A, und seien Sie achtsam bei Besuchen im Wald. Brennende Zigaretten und offene Feuer im Wald und in Waldnähe sind selbstverständlich zu unterlassen. Auch Flaschen und Glasscherben können zur Entzündung führen, ebenso wie Fahrzeuge, die auf Wiesenflächen abgestellt werden.
Des Weiteren ist eine vermehrte Wasserentnahme aus öffentlichen Brunnen und Gewässern zu bemerken. Nach § 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 26 WHG ist die Entnahme aus öffentlichen Gewässern nur im Rahmen des Anliegergebrauchs zulässig. Und dies auch nur, solange keine wesentliche Verminderung der Wasserführung zu erwarten ist. Insbesondere bei längeren Trockenperioden ist eine Verminderung schon bei der Entnahme absolut geringer Mengen als wesentlich einzustufen. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die erlaubnisfreie Entnahme nur mittels „Schöpfgefässen“. Zu beobachten sind jedoch angeschlossene Schläuche und das Füllen großer Fässer und ähnlicher Vorrichtungen. Bei einer solchen Entnahme handelt es sich nicht um einen erlaubnisfreien Anliegergebrauch.
Abschließend machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Benutzung eines Gewässers ohne die dafür erforderliche Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit nach § 103 Abs. 1 Ziffer 1 WHG darstellt und mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € belegt werden kann. Wir hoffen jedoch, dass es nicht zur Einleitung eines solchen Verfahrens kommen muss.
Ihre Bürgermeisterin,
Claudia Schnabel
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