Last Updated on 9. Juli 2020 by MartinGrebe
Jährlich in der Gartensaison häufen sich bei der Gemeindeverwaltung Meldungen über illegal entsorgte Gartenabfälle auf Waldflächen, an Wegesrändern oder in Gräben. In dieser Zeit fallen verstärkt große Mengen an Rasen- und Heckenschnitt, Laub und sogenanntes Unkraut an. So wurden jetzt wieder größere Mengen im Bereich des Ortsteils Bellnhausen vorgefunden.
Wir sehen uns daher genötigt, zum wiederholten Mal auf Folgendes hinzuweisen:
Auch Grünschnitt gilt rechtlich als Abfall und darf nicht im Wald oder in der freien Natur entsorgt werden. Laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Pflanzenabfallverordnung aus Hessen müssen Gartenabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. Pflanzliche Abfälle sind entweder dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen oder auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren. Wer seinen Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Diese Beiträge könnten Sie vielleicht auch interessieren:
Liebe Eltern, liebe Kinder, auch vor der diesjährige...Juli 15, 2021
Allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die anlässlich d...September 26, 2017
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Die Gäste der Tou...April 8, 2019
Die Brennholzverkäufe aus dem Gemeindewald werden zukün...Februar 14, 2022
Bekanntmachung über den Tag und den Gegenstand des Bürg...Juli 6, 2017
Zwei neue Corona-Fälle in Marburg-Biedenkopf / Schwimmb...März 16, 2020