Hinweis des Ordnungsamtes

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Last Updated on 9. Juli 2020 by MartinGrebe

Jährlich in der Gartensaison häufen sich bei der Gemeindeverwaltung Meldungen über illegal entsorgte Gartenabfälle auf Waldflächen, an Wegesrändern oder in Gräben. In dieser Zeit fallen verstärkt große Mengen an Rasen- und Heckenschnitt, Laub und sogenanntes Unkraut an. So wurden jetzt wieder größere Mengen im Bereich des Ortsteils Bellnhausen vorgefunden.

Wir sehen uns daher genötigt, zum wiederholten Mal auf Folgendes hinzuweisen:

Auch Grünschnitt gilt rechtlich als Abfall und darf nicht im Wald oder in der freien Natur entsorgt werden. Laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Pflanzenabfallverordnung aus Hessen müssen Gartenabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. Pflanzliche Abfälle sind entweder dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen oder auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren. Wer seinen Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

 

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