Last Updated on 15. Juni 2020 by MartinGrebe
Die Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Fronhausen sind ab dem 15.06.2020 unter strikten Auflagen wieder freigegeben. Möglich sind nur Nutzungen, bei denen die Hygiene- und Abstandsregelungen auch tatsächlich eingehalten werden. Diese Entscheidung hat der Gemeindevorstand auf Grundlage der Verordnungen des Landes Hessen zur Corona-Pandemie getroffen. Sie ist bis auf Weiteres gültig.
Private Feiern und Veranstaltungen von Vereinen, die den Charakter einer Feier haben, sind bis auf weiteres nicht möglich. Ebenso werden Treffen von Gesangs- und Musikvereinen in den Häusern nicht zugelassen. Der Trainings- und Übungsbetrieb anderer Vereine unter strikter Einhaltung der Hygienekonzepte ist dagegen durchführbar.
Aufgrund der Beschränkungen des Landes Hessen auf 100 Personen und zur Wahrung der Abstandsregeln ist die maximal zulässige Personenzahl für alle öffentlichen Veranstaltungsstätten neu berechnet und entsprechend reduziert worden. Alle Nutzergruppen müssen ein geeignetes Hygienekonzept erstellen sowie eine Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln abgeben.
Für die Nutzung der Liegenschaften sind u. a. folgende Regelungen einzuhalten: Sämtliche Nebenräume (Küchen- und Thekenbereiche, Umkleidekabinen, Duschen) stehen nicht zur Verfügung. Auch das Anbieten von Speisen jeglicher Art ist nicht gestattet. Personen einer Nutzergruppe sind namentlich mit vollständiger Adresse zu erfassen. Die in den Häusern zur Verfügung gestellten Gegenstände (Tische, Stühle, sonstige Möbel) sind nach jeder Benutzung mit geeignetem Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren, welches durch den Nutzer gestellt werden muss.
Vereine sind verpflichtet, die Vorgaben der Corona-Verordnungen und Landesfachverbände sowie die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu den Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen zur Nutzung der Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser finden Sie in den folgenden Dokumenten:
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