Last Updated on 8. Juni 2020 by MartinGrebe
Alle Geburtstagsjubilare (70, 75, 80, 85, sowie ab dem 90. Geburtstag jährlich) und Ehejubilare (50 Jahre – „Goldene Hochzeit“, 60 Jahre – „Diamantene Hochzeit“, 65 Jahre – „Eiserne Hochzeit“, und 70 Jahre – „Gnadenhochzeit“) erhalten von der Gemeinde Fronhausen eine Glückwunschkarte.
Ab dem 80. Lebensjahr (sowie am 85. Und ab dem 90. Lebensjahr jährlich) besteht die Möglichkeit, dass die Bürgermeisterin, bzw. Ihr Vertreter die Jubilare besucht, persönlich gratuliert und die Grußkarte überreicht.
Des Weiteren wurden die Geburtstage und Ehejubiläen in der Vergangenheit im Mitteilungsblatt der Gemeinde Fronhausen, sowie in der Presse veröffentlicht, bzw. an den Landkreis Marburg-Biedenkopf (Ehejubiläen, 90 Jahre, 95 Jahre und 100 Jahre) übermittelt, sofern keine Übermittlungssperre bestand.
Ab dem 100. Lebensjahr, sowie der Eisernen Hochzeit und Gnadenhochzeit werden darüber hinaus (wenn keine Übermittlungssperre eingetragen ist) vorab Meldungen an das Bundesverwaltungsamt in Köln, sowie die Hessische Staatskanzlei in Wiesbaden versandt.
Um Sie vorab zu informieren und in Erfahrung zu bringen, ob Veröffentlichungen, Besuche und Datenübermittlungen an die betreffenden Stellen seitens der Gemeinde Fronhausen gewünscht sind, wurde ein Fragebogen entwickelt.
Wir bitten Sie den Fragebogen auszufüllen, zu unterzeichnen und zeitnah an uns zurückzusenden.