Last Updated on 15. Juni 2020 by MartinGrebe
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.
Diese Zusammenstellung wurde am 15.06.2020 aktualisiert.
Gemeindeverwaltung und Bauhof:
Der Betrieb der Gemeindeverwaltung und des Bauhofs wird so weit möglich sichergestellt. Allerdings bitten wir aus Gründen der Minimierung von Direktkontakten vorher um eine terminliche Abstimmung per E-Mail oder Telefon (Kontaktdaten unter der Rubrik Rathaus – Öffnungszeiten / Ämter / Ansprechpartner).
Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof findet nach vorheriger telefonischer Anmeldung statt. Die Astschnittdeponie in Sichertshausen ist bis zum Herbst geschlossen.
Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen:
Die Spielplätze sind geöffnet. Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser sind ab sofort wieder eingeschränkt und unter Auflagen nutzbar. Private Feiern und Veranstaltungen von Vereinen sind bis auf Weiteres nicht möglich. Vereine ausgenommen Musik- und Gesangsvereine können die Häuser zu Übungs- und Versammlungszwecken bei Einhaltung eines zu erstellenden Hygienekonzepts und Abgabe einer Selbstverpflichtung nutzen. Jugendclubs bleiben weiterhin geschlossen.
Vereinsheime unterliegen den Regelungen für Sportstätten und bei entsprechenden Einrichtungen den Grundsätzen der Gaststätten.
Trainings- und Wettkampfbetrieb kann mit bis zu 10 Personen oder 2 Hausständen oder mit Mindestabstand ausgeübt werden. Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen sind zu beachten, Dusch- und Waschräume dürfen nicht genutzt werden.
Feuerwehr:
Zum Übungsbetrieb der Feuerwehren werden durch das Land Hessen über den Kreisbrandinspektor jeweils die aktuellen Richtlinien kommuniziert. Das Feuerwehrhaus ist nur für Einsatzzwecke zu nutzen.
Besuch der Alters- und Ehejubiläen:
Besuche der Bürgermeisterin bei Alters- und Ehejubiläen finden bis auf Weiteres nicht mehr statt. Selbstverständlich wird den Jubilaren gratuliert und Urkunden werden postalisch zugestellt.
Gremiensitzungen:
Die Sitzungen werden zu den vorgesehenen Terminen stattfinden. Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen werden eingehalten und überwacht. Es findet eine Einweisung der Teilnehmer am Einlass statt.
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Schulbetreuung:
Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen gehen ab 22. Juni 20 in den Regelbetrieb über, die Notbetreuung entfällt für diese Gruppe.
Der Regelbetrieb für Kindertagesstätten beginnt ab dem 06. Juli 20 soweit genügend Personal verfügbar ist und es das lokale Infektionsgeschehen zulässt. Weiterhin gilt für alle Einrichtungen das Betretungsverbot bei Krankheitssymptomen.
Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:
Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.
Bürgerbus:
Der Fahrplanbetrieb des Bürgerbusses ist bis auf Weiteres eingestellt. Wer dringend auf einen Transport angewiesen ist, meldet sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen.
Kontaktbeschränkungen:
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind in Gruppen von höchstens 10 Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Das hessische Veranstaltungskonzept erlaubt Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen, z.B. Hygienekonzept und Zutrittskontrollen.
Für Trauerfeiern und Bestattungen gilt die durch die Gemeinde Fronhausen erlassene Beschränkung auf 30 Personen.
Es gelten Ausnahmen für den ÖPNV und aus dienstlichen Anlässen. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden entsprechend von den Behörden geahndet.
Großveranstaltungen:
bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Die geplanten Veranstaltungen zum 1250-jährigen Jubiläum des Ortsteils Oberwalgern sowie die Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen der SG Fronhausen und zum 100-jährigen Bestehen des Radfahrvereins Oberwalgern können nicht zu den geplanten Terminen stattfinden.
Religionsausübung:
Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung müssen Hygienekonzepte, Nachverfolgung und Abstandsregeln beachtet werden.
Schutzpflicht:
In Hessen gilt die Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz z.B. in Form sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken in öffentlichen Räumen wie dem Personennahverkehr und Geschäften. Diese gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Professionelle Masken werden dringend im medizinischen Bereich benötigt, und sollten deshalb nicht für den Privatgebrauch verwendet werden. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Besuchsverbot:
Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeheimen sind restriktiv geregelt und unterliegen strengen Hygiene- und Abstandsgeboten.
Dienstleistung, Handel, Gaststätten und Übernachtungsbetriebe:
Die Öffnung von Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten (innen und außen), sowie Hotels und Pensionen unter Beachtung von Abstandsregeln und Hygienekonzepten ist möglich.
Für Gaststätten gilt die Regelung, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, eingehalten wird. Die Betreiber sind verpflichtet, Name, Adresse und Telefonnummer jeder Person aufzunehmen.
Der Einzelhandel hat unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen geöffnet. Ebenso dürfen Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten unter Beachtung der Schutzmaßnahmen erbracht werden.
Wirtschaftliche Hilfen:
Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen stellen Maßnahmenpakete für betroffene Unternehmen aber auch Vereine und Kulturelle Initiativen zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten links.
Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2
https://www.wibank.de/wibank/corona
Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!
Claudia Schnabel,
Bürgermeisterin
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