Last Updated on 15. Mai 2020 by MartinGrebe
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Hundefreunde,
In den vergangenen Wochen haben wieder vermehrt Hundebesitzer ihre Vierbeiner an öffentliche Straßen und Anlagen ihr Geschäft verrichten lassen, ohne sich um die Beseitigung zu kümmern, sodass wir uns leider zum wiederholten Male gezwungen sehen, alle Hundebesitzer auf ihre Reinigungspflicht gemäß § 15 Hessisches Straßengesetz hinweisen. Alle Hundebesitzer sind dazu verpflichtet die Verunreinigung von ihren Tieren ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.
In der momentanen Ausnahmesituation gehen zudem wesentlich mehr Bürgerinnen und Bürger als üblicherweise spazieren und sind genötigt ständig auf den Weg zu schauen, um nicht in den Hundekot zu treten. Insbesondere im Bereich „Weingraben“ soll es aktuell sehr schlimm aussehen, obwohl u.a. an diesem Weg extra ein Mülleimer für Hundekotbeutel aufgestellt wurde.
Wir appellieren hiermit noch einmal an das Pflichtbewusstsein der Hundebesitzer, die angebotenen Mülleimer entsprechend zu nutzen.
Ordnungsamt der Gemeinde Fronhausen
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