Last Updated on 6. Mai 2020 by MartinGrebe
Aus Reihen der Landkreise wurde nachgefragt, ob Gesichtsvisiere (Plexiglas-Masken) anstelle einer Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden können um der Maskenpflicht zu genügen. Dazu gibt das HMSI aktuell die folgende Rückmeldung:
„Hessen befindet sich im Einklang mit der mehrheitlich festzustellenden Haltung der Bundesländer. Visiere sind als alleiniger Schutz bzw. als Ersatz für eine Alltagsmaske zur Mund-Nasen Bedeckung infektiologisch nicht geeignet. Da Visiere keine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der VOen darstellen, ist das Tragen von Visieren in den entsprechenden Einrichtungen/ÖPNV als Nicht-Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu bewerten und damit eine Ordnungswidrigkeit.“