Ehrenamtspauschale 2020

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Last Updated on 14. Mai 2020 by MartinGrebe

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf schüttet im Jahr 2020 erneut eine Ehrenamtspauschale an die Kommunen im Landkreis aus, um das ehrenamtliche Engagement in den Städten und Gemeinden zu unterstützen. Die Mittel aus der Ehrenamtspauschale sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich der lokalen ehrenamtlichen Arbeit zugutekommen. Eine Förderung ist unabhängig von der Rechtsform möglich, so dass nicht nur eingetragene Vereine, sondern auch niedrigschwellige Strukturen wie Netzwerke, Arbeitsgruppen und Initiativen begünstigt werden können. Professionelle Träger sind hingegen nicht förderfähig.

In der Gemeinde Fronhausen erfolgt die Vergabe projektorientiert, es wird daher zur Anmeldung von Ansprüchen auf Zuteilung von Mitteln aus der Ehrenamtspauschale 2020 mit der Vorstellung des entsprechenden Projekts aufgerufen. Melden Sie Ihre Ansprüche bitte bis 19. Juni 2020 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung an. Stellen Sie in diesem Schreiben das Projekt, welches gefördert werden soll vor und begründen Sie, aus welchem Grund Sie dieses für besonders förderungswürdig erachten. Bei Zuteilung eines Betrags aus der Ehrenamtspauschale 2020 muss der Antragsteller bis spätestens 11. Dezember 2020 einen Nachweis über die zweckbestimmte Verwendung bei der Gemeindeverwaltung vorlegen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur Projekte anmelden, die auch unter den besonderen Bedingungen durch die derzeitige Pandemie im Jahr 2020 durchführbar sind.

Wir hoffen auf zahlreiche Eingaben und würden uns freuen, auch Ihr ehrenamtliches Engagement im Rahmen dieser Gelegenheit fördern und würdigen zu können.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fronhausen

 

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