Last Updated on 8. Mai 2020 by MartinGrebe
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.
Diese Zusammenstellung wurde am 08.05.2020 aktualisiert.
Gemeindeverwaltung und Bauhof:
Der Betrieb der Gemeindeverwaltung und des Bauhofs wird so weit möglich sichergestellt. Allerdings bitten wir aus Gründen der Minimierung von Direktkontakten um eine terminliche Abstimmung per E-Mail oder Telefon (Kontaktdaten unter der Rubrik Rathaus – Öffnungszeiten / Ämter / Ansprechpartner).
Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof wird ab dem 11.05.2020 nach vorheriger telefonischer Anmeldung wiederaufgenommen. Die Astschnittdeponie in Sichertshausen ist bis zum Herbst geschlossen.
Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen:
Die Spielplätze sind geöffnet. Jugendclubs, Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser bleiben mindestens noch im Monat Mai geschlossen.
Vereinsheime unterliegen den Regelungen für Sportstätten und bei entsprechenden Einrichtungen den Grundsätzen der Gaststätten.
Ab dem 9. Mai 2020 kann Sport wieder ausgeübt werden, sofern er kontaktfrei ausgeübt wird, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen beachtet und keine Dusch- und Waschräume etc. genutzt werden.
Feuerwehr:
Zum Übungsbetrieb der Feuerwehren werden durch das Land Hessen über den Kreisbrandinspektor jeweils die aktuellen Richtlinien kommuniziert. Das Feuerwehrhaus ist nur für Einsatzzwecke zu nutzen.
Besuch der Alters- und Ehejubiläen:
Besuche der Bürgermeisterin bei Alters- und Ehejubiläen finden bis auf Weiteres nicht mehr statt. Selbstverständlich wird den Jubilaren gratuliert und Urkunden werden postalisch zugestellt.
Gremiensitzungen:
Die Sitzungen werden zu den vorgesehenen Terminen stattfinden. Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen werden eingehalten und überwacht. Es findet eine Einweisung der Teilnehmer am Einlass statt.
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Schulbetreuung:
Parallel zur Öffnung der Grundschulen wird auch die Betreuung in Kindertagesstätten wieder ausgeweitet. Wir werden vom System der erweiterten Notbetreuung zu einem Modell des eingeschränkten Regelbetriebes übergehen. Spezifische Regelungen hierzu werden durch die jeweiligen Kindergartenleitungen demnächst kommuniziert. Ab dem 9. Mai besteht die Möglichkeit, familiäre Betreuungsgemeinschaften aus bis zu drei Familien zu bilden.
Kita-Gebühren sind für Kinder die nicht die Notbetreuung in Anspruch nehmen können ausgesetzt, über einen Erlass entscheidet die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung.
Nachdem Schulen für Abschlussklassen bereits geöffnet wurden, werden ab 17.05.2020 alle weiteren Jahrgänge, bis auf die Klassen 1-3 der Grundschulen wieder zumindest eingeschränkt in den Schulen unterrichtet. Ab 02.06.2020 findet dann für alle Schüler Präsenzunterricht in abgestimmter Form statt.
Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:
Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.
Bürgerbus:
Der Fahrplanbetrieb des Bürgerbusses ist bis auf Weiteres eingestellt. Wer dringend auf einen Transport angewiesen ist, meldet sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen.
Kontaktbeschränkungen:
Ab dem 9. Mai ist es wieder gestattet, sich zusätzlich zu den im eigenen Hausstand lebenden Personen mit Angehörigen eines weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit zu treffen. Das hessische Veranstaltungskonzept erlaubt ebenfalls ab 9. Mai Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen, z.B. Hygienekonzept und Zutrittskontrollen. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Für Trauerfeiern und Bestattungen gilt die durch die Gemeinde Fronhausen erlassene Beschränkung auf 30 Personen.
Es gelten Ausnahmen für den ÖPNV und aus dienstlichen Anlässen. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden entsprechend von den Behörden geahndet.
Großveranstaltungen:
bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Die geplanten Veranstaltungen zum 1250-jährigen Jubiläum des Ortsteils Oberwalgern sowie die Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen der SG Fronhausen und zum 100-jährigen Bestehen des Radfahrvereins Oberwalgern können nicht zu den geplanten Terminen stattfinden.
Religionsausübung:
Über Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften hat das Land Hessen mit den Religionsgemeinschaften eine Vereinbarung geschlossen. Es gelten die jeweils kommunizierten Hygienekonzepte der Religionsgemeinschaften.
Schutzpflicht:
Seit dem 27.04.2020 gilt in Hessen eine Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz z.B. in Form sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken in öffentlichen Räumen wie dem Personennahverkehr und Geschäften. Die Pflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Professionelle Masken werden dringend im medizinischen Bereich benötigt, und sollten deshalb nicht für den Privatgebrauch verwendet werden. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Besuchsverbot:
Das geltende Besuchsverbot in Krankenhäusern oder Pflegeheimen dient dem Schutz der besonders gefährdeten Gruppe. Um eine vollständige soziale Isolation zu verhindern, wurden Konzepte entwickelt, um unter speziellen Auflagen Besuche von nahen Angehörigen zu ermöglichen.
Dienstleistung, Handel, Gaststätten und Übernachtungsbetriebe:
Ab dem 15. Mai 2020 ist eine Öffnung von Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten (innen und außen), sowie Hotels und Pensionen unter Beachtung von Abstandsregeln und Hygienekonzepten möglich.
Für Gaststätten gilt die Regelung, dass pro 5 m² Gastraum bei sitzender und pro 10m² bei stehender Bewirtung jeweils ein Gast zugelassen ist. Die Betreiber sind verpflichtet, Name, Adresse und Telefonnummer jeder Person aufzunehmen.
Der Einzelhandel hat unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen geöffnet. Ebenso dürfen Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten unter Beachtung der Schutzmaßnahmen erbracht werden.
Wirtschaftliche Hilfen:
Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen stellen Maßnahmenpakete für betroffene Unternehmen aber auch Vereine und Kulturelle Initiativen zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten links.
Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2
https://www.wibank.de/wibank/corona
Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!
Claudia Schnabel,
Bürgermeisterin