Last Updated on 20. April 2020 by MartinGrebe
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen hat ab dem 16.04.2020 eine Hotline für COVID-19 positive Patientinnen und Patienten/Kontakt mit einer Person mit pos. Testergebnis oder COVID-19-typischen Symptomen mit unaufschiebbarem Behandlungsbedarf eingerichtet. Die niedergelassenen Schwerpunktpraxen sind mit 50 kompletten persönlichen Schutzausstattungen ausgestattet. Sobald uns weitere Materialien zur Verfügung stehen, werden diese ergänzend beliefert und gegebenenfalls weitere Schwerpunktpraxen ausstattet.
Die Hotline ist unter der Telefonnummer und zu folgenden Zeiten erreichbar:
Rufnummer: 069/6607 151
Mo.-Do.: 8:00-16:00 Uhr
Fr. :8:00-14:00 Uhr
Die unaufschiebbaren Behandlungen der COVID-19 Patienten werden in den Schwerpunktpraxen während der üblichen Sprechstundenzeiten durchgeführt und auf Vermittlung durch die KZVH zwischen dem Patienten und der Praxis abgestimmt. Der Patient hat für einen entsprechenden Transport in die Praxis zu sorgen. Soweit der Behandler aufgrund der gesundheitlichen Situation des Patienten selbst eine Verordnung einer Krankenbeförderung ausstellen kann, wird dies geschehen.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weist im Zusammenhang mit Transporten von Patientinnen und Patienten mit einem Verdacht oder einer Infektion von SARS-CoV-2 auf § 6 Abs. 2 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V (Krankentransport-Richtlinie) hin, wonach der Krankentransport auch dann verordnet werden soll, wenn dadurch die Übertragung schwerer, ansteckender Krankheiten der Patientinnen oder Patienten vermieden werden kann.
Die Patienten für die zahnärztlichen Schwerpunktpraxen und Kliniken werden ausschließlich über die o.g. Telefonnummer der KZVH vermittelt.
Die Rufnummer wird von den „Hauszahnärztinnen und -zahnärzten“ nur anlassbezogen an die entsprechenden Patienten weitergegeben.
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