Last Updated on 24. April 2020 by MartinGrebe
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.
Diese Zusammenstellung wurde am 24.04.2020 aktualisiert.
Gemeindeverwaltung und Bauhof:
Der Betrieb der Gemeindeverwaltung und des Bauhofs wird so weit möglich sichergestellt. Allerdings bitten wir aus Gründen der Minimierung von Direktkontakten um eine terminliche Abstimmung per E-Mail oder Telefon (Kontaktdaten unter der Rubrik Rathaus – Öffnungszeiten / Ämter / Ansprechpartner).
Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof wird ausgesetzt. Die Astschnittdeponie in Sichertshausen ist bis zum Herbst geschlossen.
Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen:
Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser, Sportstätten, Spielplätze und Vereinsheime bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Die Entscheidung über die Ausübung von Sport- und Spielbetrieb wird in Hessen nicht vor dem 30. April 2020 erwartet.
Feuerwehr:
Bis auf Weiteres ist der Übungsbetrieb für die Mitglieder der Einsatz-, Kinder-, und Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr eingestellt.
Eingeschlossen in die Regelung sind auch die Übungsstunden für Wettkämpfe und die Teilnahme an Wettkämpfen.
Das Feuerwehrhaus ist nur noch für Einsatzzwecke zu nutzen.
Besuch der Alters- und Ehejubiläen:
Besuche der Bürgermeisterin bei Alters- und Ehejubiläen finden bis auf Weiteres nicht mehr statt. Selbstverständlich wird den Jubilaren gratuliert und Urkunden werden postalisch zugestellt.
Gremiensitzungen:
Der Ältestenrat der Gemeinde Fronhausen hat eine Regelung für die nächste geplante Sitzung der Gemeindevertretung sowie ihrer Ausschüsse getroffen. Die Sitzungen werden zu den vorgesehenen Terminen stattfinden. Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen werden eingehalten und überwacht. Es findet eine Einweisung der Teilnehmer am Einlass des Bürgerhauses statt.
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Schulbetreuung:
Der Kita-Betrieb sowie die Schulen und Schulbetreuung sind eingeschränkt. Betreuungsplätze werden für Kinder vorbehalten, deren Eltern in Bereichen arbeiten, die derzeit zwingend erforderlich sind. Die Gruppe der für die Notbetreuung zugelassenen Berufe ist auf den bekannten Informationsseiten abrufbar. Kita-Gebühren sind für Kinder die nicht die Notbetreuung in Anspruch nehmen können ausgesetzt, über einen Erlass entscheidet die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung.
Die Kita-Leitungen sind ansprechbar für Kinder und Eltern, und geben gerne auch Anregungen zur Beschäftigung der Kleinen zuhause.
Ab dem 27. April wird zunächst der Unterricht an Schulen schrittweise wiederaufgenommen. Begonnen wird mit den Abschlussklassen von Haupt-, Real- und Berufsschulen sowie den vierten Klassen der Grundschulen. Auch für die 12. Klassen fängt die Schule am 27. April wieder an, die Abiturientinnen und Abiturienten müssen nur noch zur mündlichen Prüfung erscheinen. Hierzu werden Hygienestandards und Unterrichtskonzepte entwickelt.
Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:
Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir koordinieren die Hilfeleistungen. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.
Bürgerbus:
Der Fahrplanbetrieb des Bürgerbusses ist bis auf Weiteres eingestellt. Wer dringend auf einen Transport angewiesen ist, meldet sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):
In Abstimmung mit dem Kreisausschuss bzw. dem Verwaltungsstab des Landkreises Marburg-Biedenkopf wurde für unser Verkehrsgebiet (Landkreis Marburg-Biedenkopf) entschieden, dass der straßengebundene ÖPNV ab Montag, den 20.04.2020 wieder nach dem Regelfahrplan (wie an Schultagen) gefahren werden soll. Der Corona-bedingte Start des Schulbetriebs (ab frühestens 27.04.2020) ist hiervon unabhängig zu betrachten.
Kontaktverbot – Verlängerung bis mindestens 03.05.2020:
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot des Satz 2 zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. Für Trauerfeiern und Bestattungen kann eine Ausnahme zugelassen werden. Ebenso gelten Ausnahmen für den ÖPNV und aus dienstlichen Anlässen. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden entsprechend von den Behörden geahndet.
Großveranstaltungen:
Bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Hierdurch ergibt sich insbesondere für die geplanten Veranstaltungen zum 1250-jährigen Jubiläum des Ortsteils Oberwalgern Handlungsbedarf. Mit dem Förderverein wird derzeit eine Verschiebung beraten und ein Konzept erstellt. Auch die Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen der SG Fronhausen und zum 100-jährigen Bestehen des Radfahrvereins Oberwalgern werden nicht zum geplanten Termin stattfinden können.
Religionsausübung:
Über Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften wird das Land Hessen mit den Religionsgemeinschaften eine Vereinbarung schließen.
Schutzpflicht:
Ab dem 27.04.2020 gilt in Hessen eine Pflicht für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz z.B. in Form sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken in öffentlichen Räumen wie dem Personennahverkehr und Geschäften. Die Pflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Professionelle Masken werden dringend im medizinischen Bereich benötigt, und sollten deshalb nicht für den Privatgebrauch verwendet werden. Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Besuchsverbot:
Das geltende Besuchsverbot in Krankenhäusern oder Pflegeheimen dient dem Schutz der besonders gefährdeten Gruppe. Um eine vollständige soziale Isolation zu verhindern, werden bis Ende April Konzepte entwickelt, um unter speziellen Auflagen Besuche von nahen Angehörigen zu ermöglichen.
Einzelhandel und Gaststätten:
Gaststätten im Sinne des hessischen Gaststättengesetzes sind geschlossen. Dies gilt auch für Mensen und Hotels. Speisen und Getränke dürfen nur geliefert oder abgeholt werden. Hierbei sind die Hygieneauflagen und Mindestabstände einzuhalten. Kneipen, Bars und ähnliche Einrichtungen sind komplett zu schließen.
Der Einzelhandel darf unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen öffnen. Ebenso dürfen Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten unter diesen Voraussetzungen weiterhin erbracht werden. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege außer aus medizinischer Notwendigkeit (z.B. Physiotherapie) sind zu schließen. Friseurbetriebe dürfen unter Auflagen ab dem 04. Mai 2020 den Betrieb wiederaufnehmen.
Wirtschaftliche Hilfen:
Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen stellen Maßnahmenpakete für betroffene Unternehmen aber auch Vereine und Kulturelle Initiativen zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten links.
Einen Beitrag für örtliche Unternehmen kann auch lokal geleistet werden. Unter www.marburg-liebe.de können Kunden Gutscheine bei ihren Lieblingsunternehmen kaufen, die sie nach der Krise einlösen können.
Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2
https://www.wibank.de/wibank/corona
Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!
Claudia Schnabel,
Bürgermeisterin