Last Updated on 25. März 2020 by MartinGrebe
Was bedeutet Kurzarbeit?
Kurzarbeit bedeutet, dass für einen Teil oder alle Beschäftigten eines Betriebs vorübergehend nicht mehr genug Arbeit da ist und sie ihre Arbeit vorübergehend verringern oder ganz einstellen müssen. Um eine Kündigung zu vermeiden, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Das Geld entspricht ungefähr der Höhe des Arbeitslosengeldes, wird aber vom Betrieb gezahlt, der es von der Arbeitsagentur erstattet bekommt. Damit wird die schlechte Auftragslage überbrückt.
Wem hilft Kurzarbeitergeld (KUG)?
Arbeitnehmer/-innen behalten ihre Jobs und Arbeitgeber werden von Lohnkosten entlastet. Unternehmen behalten auch in der Flaute ihr eingearbeitetes Personal.
Gibt es Bedingungen für Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeit können Unternehmen beantragen, die aufgrund unverschuldeter wirtschaftlicher Ursachen wie Lieferengpässe bei benötigten Produktionsteilen oder anderer nicht beeinflussbarer (unabwendbarer) Ereignisse wie Hochwasser oder das Coronavirus
- kurzfristig in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten,
- ihre Beschäftigten dadurch nicht mehr voll auslasten können
- und bei denen mindestens 10 Prozent der im Betrieb Beschäftigten mindestens zehn Prozent ihres Lohns einbüßen.
Was ändert sich durch das Eilgesetz der Bundesregierung?
Mit den neuen Vorschriften können noch mehr Betriebe Kurzarbeit nutzen. Bisher musste mindestens ein Drittel der im Betrieb Beschäftigten von einem Arbeits- und Lohnausfall betroffen sein, künftig reichen zehn Prozent. Hinzu kommt, dass die Bundesagentur für Arbeit nun auch die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet. Denn auch in Kurzarbeit sind Beschäftigte weiter in den Sozialversicherungen gemeldet.
Bisher mussten die Arbeitgeber diese Beiträge in voller Höhe selbst übernehmen. Neu ist ebenfalls, dass künftig auch Leiharbeitnehmer/-innen Kurzarbeitergeld erhalten können.
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld sind „wirtschaftliche Ursachen“ und die sogenannten „unabwendbaren Ereignisse“.
Was heißt das?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Unternehmen wirklich nur im Notfall Kurzarbeitergeld beanspruchen können und nicht etwa bei normalen Betriebsrisiken.
Wirtschaftliche Ursachen sind die Einflüsse, die nicht in der Verantwortung des Betriebes liegen. Beim Coronavirus kann von wirtschaftlichen Ursachen gesprochen werden, wenn beispielsweise Teile ausbleiben, nicht ersetzt werden können und Bänder stillstehen. Dann gibt es noch die sogenannten „unabwendbaren Ereignisse“. Darunter fällt beispielsweise Hochwasser. Dazu zählen auch Anordnungen der Gesundheitsämter.
Wie beantragt man Kurzarbeitergeld?
Unternehmen nehmen Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf und schildern ihren Fall. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, folgt die schriftliche Anzeige bei der Agentur. Sowohl die Mitteilung von Kurzarbeit als auch die eigentliche Antragsstellung können online erfolgen, wenn der Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur registriert ist: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit
Welche Unterlagen müssen Betriebe für den Antrag einreichen?
Zur Prüfung der Voraussetzungen für Kurzarbeit muss der Betrieb der Arbeitsagentur mehrere Unterlagen vorlegen. Dazu gehören zum Beispiel auch die Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit mit dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmer/- innen. Arbeitgeber sollten auch die möglichen Änderungskündigungen einreichen.
Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Die mögliche Bezugsdauer beträgt zwölf Monate, aber das ist vom Einzelfall abhängig.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Wenn Arbeitnehmer/innen mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuersteuer eingetragen haben, beträgt der Satz 67 Prozent.
Reicht das Geld der Bundesagentur für Arbeit für eine schwere Konjunkturkrise aus?
Die Bundesagentur für Arbeit ist auf eine mögliche schwere Krise vorbereitet. Sie kann bei Bedarf auf Konjunkturreserven zurückgreifen. Diese liegen derzeit bei 26 Milliarden Euro.
Neue Videos zum Kurzarbeitergeld:
Voraussetzungen: https://www.youtube.com/watch?v=GZnn1Ra1Jxs Verfahren: https://www.youtube.com/watch?v=gRopyp-PEUI
Beratung und weitergehende Informationen für Arbeitgeber gib es unter der Hotline 0800 4 5555 20 (gebührenfrei von 08:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung.
Arbeitgeber sollten bei allen Anrufen unbedingt ihre Betriebsnummer bereithalten. Aufgrund des hohen Anrufaufkommens muss weiterhin mit Wartezeiten gerechnet werden.