Haushaltssatzung 2020 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020

  • Beitrags-Kategorie:Amtlich / Neuigkeiten
  • Lesedauer:6 min Lesezeit

Gemäß § 97 Absatz 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der zur Zeit gültigen Fassung wird nachstehend die Haushaltssatzung der Gemeinde Fronhausen für das Haushaltsjahr 2020 öffentlich bekannt gemacht.  

Haushaltssatzung der Gemeinde Fronhausen für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. 03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBI. S. 247)  hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen am 12.12.2019 folgende Haushaltssatzung 2020 beschlossen:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

9.746.913 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

9.532.757 EUR

mit einem Saldo von

214.157 EUR

im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

570.620 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

570.620 EUR

mit einem Überschuss von

784.777 EUR

im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

- 855.736 EUR

und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.122.910 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.544.550 EUR

mit einem Saldo von

- 421.640 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

400.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

371.383 EUR

mit einem Saldo von

28.617 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

1.248.759 EUR

festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

400.000 EUR

festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

848.000 EUR

festgesetzt. (Neubau Feuerwehrstützpunkt Ost 600.000 EUR; HLF-20 Ffw.-Fahrzeug 248.000 EUR)

§4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

300.000 EUR

festgesetzt.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 450,00 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 390,00 v.H.

 

2. Gewerbesteuer auf 380,00 v.H.

 

§6

Es gilt das von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

§7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. Die Besetzung frei werdender Stellen bedarf der Freigabe durch die Gemeindevertretung. Gleiches gilt für eventuell befristete Einstellungen. Die Gemeindevertretung kann die Freigabe einem ihrer Ausschüsse gemäß § 62 Abs. 1 S. 3 der Hessischen Gemeindeordnung übertragen.  

§8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten bis zu 50% je Sachkonto, soweit das Sachkonto einen Betrag von 4.000 EUR überschreitet, höchstens bis zu 10.000 EUR je Sachkonto, als unerheblich. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben. Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 HGO wird auf 5% der veranschlagten Erträge des Ergebnishaushaltes, bzw. der Auszahlungen im Gesamtfinanzhaushalt (Summe der Investitionsauszahlungen) festgestellt.

§9

Die Wertgrenzen für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 GemHVO werden wie folgt festgesetzt:

-10 % der Gesamtinvestitionskosten (einschließlich Folgekosten) bei Gesamtinvestitionskosten bis zu einer Höhe von 1.000.000 EUR

-100.000 EUR bei Gesamtinvestitionskosten (einschließlich Folgekosten) von über 1.000.000 EUR

§10

Der Gemeindevorstand hat die Gemeindevertretung zum 30.06., 30.09. und 31.12. zu unterrichten, wenn Aufwendungen und Auszahlungen nicht über die dafür vorgesehenen, sondern über mit ihr deckungsfähige Haushaltsstellen erfolgt sind. Die Unterrichtung soll zu der auf den Stichtag folgenden Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen und die betroffenen Haushaltsstellen und die jeweiligen Beträge umfassen.    

 

Fronhausen, den 13.12.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen
gez.  Claudia Schnabel
(Bürgermeisterin)  

 

2. Genehmigung der Aufsichtsbehörde

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2,3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Genehmigung

 A) Gemäß § 97a Ziffer 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich eine Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2020 in der Planung (§ 92 Absatz 5 Ziffer 1 HGO)

B) Gemäß § 97a Ziffer 4 HGO i. V. m. § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Fronhausen festgesetzten Kredite in Höhe von 

400.000 Euro   (i. W. Vierhundertausend Euro).

C) Gemäß § 92a Ziffer 3 HGO i. V. m. § 102 Absatz 4 HGO genehmige ich die in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Fronhausen festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

848.000 Euro (i. W. Achthunderachtundvierzigtausend Euro)

D) Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO i. V. m. §105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Fronhausen festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von

300.000 EUR (i. W. Dreihunderttausend Euro)

E) Gemäß §97a Ziffer 2 HGO i. V. m. § 92a Absatz 3 HGO genehmige ich das in § 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Fronhausen beschlossene Haushaltssicherungskonzept

 

Marburg, 10. März 2020

Kirsten Fründt
Landrätin  

 

3. Auslegung der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung mit Genehmigung liegt zur Einsichtnahme vom 19. März 2020 bis 27. März (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Fronhausen, Schulstraße 19, 35112 Fronhausen, (Zimmer 8, Gemeindekasse) zu folgenden Uhrzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:

Montag 14:30 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch 15:30 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr

35112 Fronhausen, 12. März 2020

Der Gemeindevorstand
gez. Schnabel
(Bürgermeisterin)

 

Nachtrag zum Veröffentlichungshinweis „Offenlage Haushaltssatzung 2020“

 

Die Offenlage der Haushaltssatzung der Gemeinde Fronhausen 2020 findet trotz geänderter Öffnungszeiten des Rathauses statt.

Alle Interessierten, die die Haushaltssatzung 2020 einsehen möchten, setzen sich bitte mit Frau Scheld, Tel. 06426-928317, Mail , in Verbindung.

Print Friendly, PDF & Email