Förderanträge von Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Last Updated on 18. März 2020 by MartinGrebe

Das Land Hessen bietet ein breites Spektrum finanzieller Förderprodukte an, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen. Das unten als Download beigefügte Schaubild zeigt die hessischen Förderprogramme für Unternehmen und Gründungen im Überblick. Einige Förderungen können auch zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen eingesetzt werden, die aufgrund von Umsatzausfällen von Unternehmen wegen des Corona-Virus entstehen.

 

 

So bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) im Auftrag des Landes diverse Förderkredite an. Darunter sind auch Kredite aus dem Förderprogramm Kapital für Kleinunternehmen (KfK), das 2010 gezielt aufgelegt wurde, um die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise abzufedern. Hieraus können kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Nähere Informationen dazu unter: www.wibank.de/kfk

 

Darüber hinaus können KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten. Weitere Informationen sind  unter: www.wibank.de/guw erhältlich.

 

Bürgschaften bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Weitere Infos und Ihren jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier: https://smex-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=www.bb%2dh.de%2fkontakt%2f&umid=009cc60f-6774-41c0-9281-01b61e96de00&auth=eb70aa0f3de0443b516250ab2c81f0d185fb94b0-e7ed3ffe8fe193d3e6c81854ba51ad706f699b8a

 

Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 1,25 Mio. Euro, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern. Weitere Informationen dazu unter: www.wibank.de/landesbuergschaften

 

Im Einzelfall informiert Sie die Förderberatung des Landes Hessen bei der WIBank unter der Tel. 0611 774-7333. Dort erhalten Sie auch Auskunft über die Hilfen, die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden.

 

Damit Sie und Ihr Unternehmen keine Schieflage ereilt, raten wir Ihnen, sich frühzeitig mit den o.g. Ansprechpartnern sowie mit Ihrer Hausbank abzustimmen und gemeinsam einen Weg zur Krisenüberwindung zu erarbeiten.

 

Auch sollten Sie ggf. Kontakt mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit suchen, um die die etwaige Beantragung von Kurzarbeitergeld zu sondieren. Informationen hierzu finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

 

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