Last Updated on 18. März 2020 by MartinGrebe
Empfehlungen des Gesundheitsamtes für Veranstalter
Grundsätzlich sollte vom Veranstalter abgewogen werden, ob die Veranstaltung abgesagt und / oder verschoben werden kann.
Für den Fall der Durchführung einer Veranstaltung werden gegenwärtig folgende Maßnahmen empfohlen:
1. Aushang des Infoplakates „Die 10 wichtigsten Hygienetipps“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Eingangsbereich
2. Bitte nehmen Sie Name und Adresse sowie Telefonnummern der Besucher*innen für das Gesundheitsamt auf (z.B. über ein Laptop oder über Listen). Diese Daten erhält das Gesundheitsamt, um im Notfall zu den Besucher*innen Kontakt aufnehmen zu können. Die erhobenen Daten werden vierzehn Tage nach der Veranstaltung komplett gelöscht. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
3. Personen mit Erkältungskrankheiten (Fieber, Schnupfen und Husten) werden dringend gebeten, den Veranstaltungen fernzubleiben.
4. Bitte stellen Sie ein Schild auf mit der Empfehlung, auf das Händeschütteln zu verzichten. Die beiliegende Darstellung (siehe unten) von Pixabay.com kann genutzt werden.
5. In den Wasch- bzw. Toilettenräumen werden Hinweise zum richtigen Händewaschen und Hygienetipps gut sichtbar angebracht.
6. Es wird für ausreichend Seife und für ausreichend Handtücher (empfohlen werden Einmalhandtücher) gesorgt. Hier muss mit einem vielfach höheren Verbrauch gerechnet werden.
7. In den Veranstaltungsräumen soll für einen regelmäßigen und guten Luftaustausch gesorgt werden.
Sie haben weitere Fragen zu dem Coronavirus?
Bitte informieren Sie sich zunächst über die Homepage des Robert-Koch-Institutes (RKI). Hier finden Sie auch einen Katalog häufig gestellter Fragen https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
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