„Trächtiges Reh von wildernden Hunden gerissen“. „Hund hetzt Reh über die Straße und verursacht schweren Verkehrsunfall“.
Solche Meldungen häufen sich nach Angabe des Landesjagdverbandes Hessen in jedem Frühjahr in der Presse. Vor allem hochträchtige Rehmütter, die in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt sind und neugeborene Kitze, fallen in diesen Wochen häufig Hundebissen zum Opfer.
Streunende Hunde vertreiben auch Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente und Wachtel von ihren Nestern. Deren Eier und Junge werden dann ein leichtes Opfer u.a. von Krähen und Elstern.
Gemäß § 9 der seit Anfang 2003 in Kraft getretenen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) kann von den jeweiligen Kommunen festgelegt werden, wo und wann Hunde an der Leine zu führen sind.
Die Gemeinde Fronhausen bittet daher alle Hundehalter während der Brut- und Setzzeit vom 01. April bis 01. September ihre Hunde außerhalb der Ortslage und im Wald an der Leine zu führen.
Darüber hinaus gilt für die Selbstwerber von Holz für diesen Zeitraum ein Holzaufarbeitungsverbot im Wald. Diese dürfen lediglich an befestigten Waldwegen gelagertes Holz abtransportieren.
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