Allgemeinverfügung zur Durchführung von Trauerfeiern und Bestattungen in der Gemeinde Fronhausen

Last Updated on 25. März 2020 by MartinGrebe

Die Gemeinde Fronhausen folgt den Empfehlungen des Landkreises Marburg-Biedenkopf, basierend auf dem Erlass des Hessischen Sozialministeriums vom 23.03.2020 zu Bestattungen und Trauerfeiern (Az.: II 7-20 c 12-01-20/009) hinsichtlich der Zulassung von Ausnahmen gem. § 1 Abs. 4 der Dritten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 14.03.2020, geändert durch Verordnung vom 22.03.2020 für die Durchführung von Trauerfeiern und Bestattungen.

 

  • Beerdigungen und/oder Trauerfeiern dürfen nur im engsten Familien oder Freundeskreis stattfinden. Zielsetzung ist und bleibt, dass so wenige Personen wie irgend möglich zusammenkommen.
  • Eine absolute, nicht überschreitbare Obergrenze ist die Teilnehmerzahl von maximal 20 Personen inklusive des erforderlichen Fachpersonals (Pfarrer, Bestattungsinstitut, Sargträger, etc.).
  • Trauerfeiern dürfen nicht in geschlossenen Räumen stattfinden.
  • Die teilnehmenden Personen haben einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Hiervon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  • Die vorstehenden Hinweise gelten für die gesamte Dauer und für den Ablauf von Trauerfeier und/oder Beerdigung.
  • Der für die Durchführung der Trauerfeierlichkeit/Bestattung verantwortliche Bestatter hat auf die Einhaltung der vorstehenden Hinweise zu achten. Dieser hat außerdem alle Teilnehmenden in einer Anwesenheitsliste zu erfassen. In diese Liste sind folgende Mindestangaben der Teilnehmenden aufzunehmen: Vor – und Zuname, vollständige Adresse, Telefonnummer der gewöhnlichen Erreichbarkeit.
  • Die Teilnahmeliste ist von dem verantwortlichen Bestatter mindestens für die Dauer von 6 Wochen nach erfolgter Bestattung/Trauerfeier aufzubewahren und auf Anforderung dem Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf auszuhändigen oder zu übermitteln.

 

Eine Änderung dieser Anordnung, insbesondere bei geänderten Grundlagen und Sachverhalten, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

Claudia Schnabel,
Bürgermeisterin

Print Friendly, PDF & Email