Last Updated on 23. März 2020 by MartinGrebe
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
hier erhalten Sie bis auf Weiteres einen Überblick über die derzeit gültigen Maßnahmen und finden Links zu weiteren wichtigen Informationsquellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus und die damit zusammenhängenden Erkrankungen zu verlangsamen.
Diese Zusammenstellung wurde am 23.03.2020 aktualisiert.
Gemeindeverwaltung und Bauhof:
Der Betrieb der Gemeindeverwaltung und des Bauhofs wird so weit möglich sichergestellt. Allerdings bitten wir aus Gründen der Minimierung von Direktkontakten um eine terminliche Abstimmung per E-Mail oder Telefon.
Wir bitten die Bevölkerung, ausschließlich bei dringenden Anliegen die Mitarbeiter*innen zu kontaktieren (unter der Rubrik Rathaus – Öffnungszeiten / Ämter / Ansprechpartner).
Die Sammlung von Elektroschrott und Bauschutt am Bauhof wird ausgesetzt.
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Schulbetreuung:
Der Kita-Betrieb sowie die Schulen und Schulbetreuung sind zunächst bis einschließlich 19. April eingestellt. Betreuungsplätze werden für Kinder vorbehalten, deren Eltern in Bereichen arbeiten, die derzeit zwingend erforderlich sind.
Das Land Hessen hat eine entsprechende Liste relevanter Berufsgruppen herausgegeben, die hauptsächlich Polizei, Justiz, Gesundheitsdienst, Hilfsorganisationen, Rettungsdienste, Medizin und Pflege umfasst. Neben diesen Berufsgruppen werden zusätzlich auch alle wichtigen Bereiche der Daseinsvorsorge (Information- und Telekommunikation, Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, Abfallwirtschaft) berücksichtigt. Es ist ab sofort ausreichend, dass ein Elternteil in den vorgenannten Bereichen tätig ist. Diese Ausnahme gilt nicht, wenn ein Kind Krankheitssymptome zeigt!
Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen:
Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser, Sportstätten, Spielplätze und Vereinsheime bleiben bis voraussichtlich 19. April 2020 geschlossen.
Feuerwehr:
Ab sofort ist bis auf weiteres der Übungsbetrieb für die Mitglieder der Einsatz-, Kinder-, und Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr einzustellen.
Eingeschlossen in die Regelung sind auch die Übungsstunden für Wettkämpfe und die Teilnahme an Wettkämpfen.
Das Feuerwehrhaus ist nur noch für Einsatzzwecke zu nutzen.
Besuch der Alters- und Ehejubiläen:
Besuche der Bürgermeisterin bei Alters- und Ehejubiläen finden bis auf Weiteres nicht mehr statt. Selbstverständlich wird den Jubilaren gratuliert und Urkunden werden postalisch zugestellt.
Gremiensitzungen:
Die nächsten geplanten Sitzungen der Gemeindevertretung sowie ihrer Ausschüsse werden verschoben oder fallen aus.
Hilfeleistungen für Personen der Risikogruppe oder in häuslicher Quarantäne:
Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben oder zu einer der Risikogruppen gehören und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen. Wir werden ab sofort Hilfeleistungen koordinieren. Gerne nehmen wir hierzu die Meldung freiwilliger Helfer an.
Bürgerbus:
Der Fahrplanbetrieb des Bürgerbusses wird bis voraussichtlich 19. April 2020 eingestellt. Wer dringend auf einen Transport angewiesen ist, meldet sich bitte telefonisch unter 06426-9283-0 während der Dienstzeiten oder per Email an die Gemeinde Fronhausen.
Versammlungsverbot:
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot des Satz 2 zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. Für Trauerfeiern und Bestattungen kann eine Ausnahme zugelassen werden. Ebenso gelten Ausnahmen für den ÖPNV und aus dienstlichen Anlässen.
Einzelhandel und Gaststätten:
Gaststätten im Sinne des hessischen Gaststättengesetzes sind geschlossen. Dies gilt auch für Mensen und Hotels. Speisen und Getränke dürfen nur geliefert oder abgeholt werden. Hierbei sind die Hygieneauflagen und Mindestabstände einzuhalten. Kneipen, Bars und ähnliche Einrichtungen sind komplett zu schließen, hierzu gehören auch Eisdielen.
Geschäfte der Grundversorgung dürfen unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen weiterhin geöffnet bleiben. Ebenso dürfen Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten unter diesen Voraussetzungen weiterhin erbracht werden. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege außer aus medizinischer Notwendigkeit (z.B. Physiotherapie) sind zu schließen.
Wirtschaftliche Hilfen:
Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen stellen Maßnahmenpakete für betroffene Unternehmen zur Verfügung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten links.
Wir werden Sie regelmäßig über weitere Maßnahmen und den Sachstand informieren. Unter diesen links finden Sie noch weitere wichtige Details.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2
https://www.wibank.de/wibank/corona
Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund!
Claudia Schnabel