Last Updated on 2. Juli 2020 by MartinGrebe
9. Nachtrag zur Verbandssatzung
vom 12.12.2019
Aufgrund der gültigen Fassung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i. V. m. § 9 der Satzung des ZMA vom 01.10.2004 hat die Verbandsversammlung am 12.12.2019 folgende Änderungen zur Verbandssatzung beschlossen:
§ 1 (Sitz), Absatz 2 wird wie folgt geändert:
(2) Der Verband führt den Namen Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke. Er hat seinen Sitz in Cölbe.
§ 28 (Öffentliche Bekanntmachungen) wird wie folgt geändert:
(1) Die Zweckverbandssatzungen, ihre Ergänzungen oder Änderungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes werden auf der Internetseite des Zweckverbandes unter zma-mittelhesen.de bereitgestellt.
(2) Satzungen sind mit ihrem vollen Wortlaut bekannt zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen sind zugleich mit der Satzung öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntgabe ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.
(3) Die Bekanntgabe von Satzungen erfolgt durch die Bereitstellung auf der Internetseite des Zweckverbandes unter Angabe des Bereitstellungstages. Zudem hat der Zweckverband in den Tageszeitungen Gießener Allgemeine, Gießener Anzeiger, Hinterländer Anzeiger und Oberhessische Presse auf die Bekanntmachung im Internet und die einschlägige Internetadresse nachrichtlich hinzuweisen. In der Hinweisbekanntmachung ist, sofern es sich um die Bekanntmachung einer Satzung des Zweckverbandes handelt, auf das Recht aufmerksam zu machen, diese während der Geschäftszeiten des Zweckverbandes in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lasen.
(4) Satzungen und sonstige öffentliche Bekanntmachungen treten am Tag nach Vollendung der Bekanntmachung in Kraft, sofern sie selbst keinen anderen Zeitpunkt bestimmen.
(5) Sind Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse usw. bekannt zu machen, so werden sie abweichend von Abs. (1) für die Dauer von 10 Arbeitstagen, wenn gesetzlich nicht ein anderer Zeitraum vorgeschrieben ist, während der Geschäftszeiten des Zweckverbandes in 35091 Cölbe, Unterm Bornrain 4, zur Einsicht für jede Person ausgelegt. Gegenstand und Dauer der Auslegung werden spätestens am Tag vor deren Beginn nach Abs. (1) bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages vollendet, an dem der Auslegungszeitraum endet.
(6) Bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften, die etwas anderes bestimmen, bleiben unberührt.
Dieser 9. Nachtrag tritt nach der Veröffentlichung in Kraft.
Verbandsvorsitzender stellv. Verbandsvorsitzender
Manfred Apell, Bürgermeister Thomes Groll, Bürgermeister
Die vollständige Satzung des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke kann auf der Internetseite des ZMA (zma-mittelhessen.de) eingesehen werden.
Die Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf
-Behörde der Landesverwaltung-
Genehmigung
„Der in der Verbandsversammlung vom 12. Dezember 2019 beschlossene 9. Nachtrag zur Satzung des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke (ZMA), mit dem Sitz in Marburg, (Mitglieder: Stadt Gladenbach, Stadt Neustadt, Stadt Rauschenberg, Stadt Wetter, Gemeinde Fronhausen, Gemeinde Lahntal, Gemeinde Münchhausen) wird hiermit gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der vorliegenden Fassung genehmigt.“
Marburg, 10.01.2020
Kirsten Fründt
Landrätin
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018
sowie Auslegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
Gemäß §9 Ziff. 9 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des ZMA am 12.12.2019 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 festgestellt und beschlossen, den Jahresgewinn in Höhe von 583.184,58 EUR auf neue Rechnung vorzutragen sowie dem Vorstand und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Die Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilte am 22.11.2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen zur Einsichtnahme vom 24.02.2020 bis 06.03.2020 (Mo – Do von 8:00 bis 15:00 Uhr; Fr 8:00 bis 12:00 Uhr) in der Geschäftsstelle des ZMA, Unterm Bornrain 4, 35091 Cölbe öffentlich aus.
Verbandsvorsitzender stellv. Verbandsvorsitzender
Manfred Apell, Bürgermeister Thomes Groll, Bürgermeister
Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan 2020
Die Verbandsversammlung des ZMA hat in der Sitzung vom 12.12.2019 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§1
Der Wirtschaftsplan für 2020 wird für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020
im Erfolgsplan in den Erträgen auf 11.722.000 Euro
in den Aufwendungen auf 11.716.000 Euro
im Vermögensplan in den Einnahmen auf 14.447.000 Euro
in den Ausgaben auf 14.447.000 Euro
festgesetzt.
§2
Es gilt die am 12.12.2019 festgesetzte Stellenübersicht.
§3
Die Mitglieder erhalten die in der Anlage zur Satzung aufgeführten Stimmen in der Verbandsversammlung.
§4
Die laufenden Gebühren und Beiträge sind in der Entwässerungssatzung des Verbandes festgesetzt.
Die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr wurden ab 01.01.2019 für das gesamte Verbandsgebiet einheitlich auf folgende Beiträge festgesetzt.
Benutzungsgebühren (Abwasser) gem. § 26 EWS je m³ Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage |
Niederschlagswassergebühr gem. § 24 EWS je m2 abflusswirksamer, bebauter und künstlich befestigter Grundstücksfläche |
3,96 Euro |
0,53 Euro |
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Finanzierung des Erfolgsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.100.000 € festgesetzt.
§6
Der Gesamtbetrag der Darlehensaufnahmen, die zur Finanzierung des Vermögensplanes erforderlich sind, wird auf 5.850.000 € festgesetzt.
Beschlossen in der Vorstandssitzung Beschlossen in der Verbandsversammlung
am 12.12.2019 am 12.12.2019
Verbandsvorsitzender stellv. Verbands- Vorsitzender der stellv. Vorsitzender der
vorsitzender Verbandsversammlung Verbandsversammlung
Manfred Apell Thomas Groll Michael Heimann Heinrich Eife
Bürgermeister Bürgermeister Gemeindevertretungs- Stadtverordneter
vorsitzender
Die Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf
-Behörde der Landesverwaltung-
Genehmigung
„Gemäß 20 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke i. V. m. § 1 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz i. V. m. § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich die in § 5 des Feststellungsvermerkes für das Wirtschaftsjahr 2020 des ZMA festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von 1.100.000 EURO.“
Marburg, 10.01.2020
Kirsten Fründt
Landrätin
Der Wirtschaftsplan 2020 liegt vom 24.02.2020 bis 06.03.2020 (Mo – Do von 8:00 bis 15:00 Uhr; Fr 8:00 bis 12:00 Uhr) in der Geschäftsstelle des ZMA, Unterm Bornrain 4, 35091 Cölbe öffentlich aus.
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