Veröffentlichung der Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und des Wirtschaftsplans für das Jahr 2020 des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke (ZMA) sowie der 9. Nachtrag zur Verbandssatzung

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Last Updated on 2. Juli 2020 by MartinGrebe

9. Nachtrag zur Verbandssatzung

vom 12.12.2019

Aufgrund der gültigen Fassung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i. V. m. § 9 der Satzung des ZMA vom 01.10.2004 hat die Verbandsversammlung am 12.12.2019 folgende Änderungen zur Verbandssatzung beschlossen:

§ 1 (Sitz), Absatz 2 wird wie folgt geändert:

   (2)   Der Verband führt den Namen Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke. Er hat seinen Sitz in Cölbe.

§ 28 (Öffentliche Bekanntmachungen) wird wie folgt geändert:

(1) Die Zweckverbandssatzungen, ihre Ergänzungen oder Änderungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes werden auf der Internetseite des Zweckverbandes unter zma-mittelhesen.de bereitgestellt.

(2) Satzungen sind mit ihrem vollen Wortlaut bekannt zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen sind zugleich mit der Satzung öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntgabe ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.

(3) Die Bekanntgabe von Satzungen erfolgt durch die Bereitstellung auf der Internetseite des Zweckverbandes unter Angabe des Bereitstellungstages. Zudem hat der Zweckverband in den Tageszeitungen Gießener Allgemeine, Gießener Anzeiger, Hinterländer Anzeiger und Oberhessische Presse auf die Bekanntmachung im Internet und die einschlägige Internetadresse nachrichtlich hinzuweisen. In der Hinweisbekanntmachung ist, sofern es sich um die Bekanntmachung einer Satzung des Zweckverbandes handelt, auf das Recht aufmerksam zu machen, diese während der Geschäftszeiten des Zweckverbandes in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lasen.

(4) Satzungen und sonstige öffentliche Bekanntmachungen treten am Tag nach Vollendung der Bekanntmachung in Kraft, sofern sie selbst keinen anderen Zeitpunkt bestimmen.

(5) Sind Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse usw. bekannt zu machen, so werden sie abweichend von Abs. (1) für die Dauer von 10 Arbeitstagen, wenn gesetzlich nicht ein anderer Zeitraum vorgeschrieben ist, während der Geschäftszeiten des Zweckverbandes in 35091 Cölbe, Unterm Bornrain 4, zur Einsicht für jede Person ausgelegt. Gegenstand und Dauer der Auslegung werden spätestens am Tag vor deren Beginn nach Abs. (1) bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages vollendet, an dem der Auslegungszeitraum endet.

(6) Bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften, die etwas anderes bestimmen, bleiben unberührt.

Dieser 9. Nachtrag tritt nach der Veröffentlichung in Kraft.

Verbandsvorsitzender                                       stellv. Verbandsvorsitzender

Manfred Apell, Bürgermeister                              Thomes Groll, Bürgermeister

Die vollständige Satzung des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke kann auf der Internetseite des ZMA (zma-mittelhessen.de) eingesehen werden.

 

Die Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf

-Behörde der Landesverwaltung-

Genehmigung

„Der in der Verbandsversammlung vom 12. Dezember 2019 beschlossene 9. Nachtrag zur Satzung des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke (ZMA), mit dem Sitz in Marburg, (Mitglieder: Stadt Gladenbach, Stadt Neustadt, Stadt Rauschenberg, Stadt Wetter, Gemeinde Fronhausen, Gemeinde Lahntal, Gemeinde Münchhausen) wird hiermit gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der vorliegenden Fassung genehmigt.“

Marburg, 10.01.2020

Kirsten Fründt
Landrätin

 

 

Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018

sowie Auslegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Gemäß §9 Ziff. 9 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des ZMA am 12.12.2019 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 festgestellt und beschlossen, den Jahresgewinn in Höhe von 583.184,58 EUR auf neue Rechnung vorzutragen sowie dem Vorstand und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.

Die Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilte am 22.11.2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen zur Einsichtnahme vom 24.02.2020 bis 06.03.2020 (Mo – Do von 8:00 bis 15:00 Uhr; Fr 8:00 bis 12:00 Uhr) in der Geschäftsstelle des ZMA, Unterm Bornrain 4, 35091 Cölbe öffentlich aus.

 

Verbandsvorsitzender                                       stellv. Verbandsvorsitzender

Manfred Apell, Bürgermeister                              Thomes Groll, Bürgermeister

 

Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan 2020

Die Verbandsversammlung des ZMA hat in der Sitzung vom 12.12.2019 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§1

Der Wirtschaftsplan für 2020 wird für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

     im Erfolgsplan           in den Erträgen              auf       11.722.000 Euro

                                  in den Aufwendungen     auf       11.716.000 Euro

     im Vermögensplan     in den Einnahmen           auf     14.447.000 Euro

                                  in den Ausgaben            auf     14.447.000 Euro

festgesetzt.

§2

Es gilt die am 12.12.2019 festgesetzte Stellenübersicht.

§3

Die Mitglieder erhalten die in der Anlage zur Satzung aufgeführten Stimmen in der Verbandsversammlung.

§4

Die laufenden Gebühren und Beiträge sind in der Entwässerungssatzung des Verbandes festgesetzt.

Die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr wurden ab 01.01.2019 für das gesamte Verbandsgebiet einheitlich auf folgende Beiträge festgesetzt.

Benutzungsgebühren (Abwasser)

gem. § 26 EWS je m³ Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage

Niederschlagswassergebühr

gem. § 24 EWS je m2 abflusswirksamer, bebauter und künstlich befestigter Grundstücksfläche

3,96 Euro

0,53 Euro

§5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Finanzierung des Erfolgsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.100.000 € festgesetzt.

§6

Der Gesamtbetrag der Darlehensaufnahmen, die zur Finanzierung des Vermögensplanes erforderlich sind, wird auf 5.850.000 € festgesetzt.

Beschlossen in der Vorstandssitzung              Beschlossen in der Verbandsversammlung
am 12.12.2019                                         am 12.12.2019

Verbandsvorsitzender   stellv. Verbands-       Vorsitzender der              stellv. Vorsitzender der
vorsitzender            Verbandsversammlung      Verbandsversammlung

 

Manfred Apell            Thomas Groll           Michael Heimann             Heinrich Eife

Bürgermeister             Bürgermeister          Gemeindevertretungs-       Stadtverordneter
                                                                        vorsitzender

 

Die Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf

-Behörde der Landesverwaltung-

Genehmigung

„Gemäß 20 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke i. V. m. § 1 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz i. V. m. § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich die in § 5 des Feststellungsvermerkes für das Wirtschaftsjahr 2020 des ZMA festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von 1.100.000 EURO.“

Marburg, 10.01.2020

Kirsten Fründt
Landrätin

Der Wirtschaftsplan 2020 liegt vom 24.02.2020 bis 06.03.2020 (Mo – Do von 8:00 bis 15:00 Uhr; Fr 8:00 bis 12:00 Uhr) in der Geschäftsstelle des ZMA, Unterm Bornrain 4, 35091 Cölbe öffentlich aus.

 

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