Landesentwicklungsplan

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Last Updated on 21. Januar 2020 by MartinGrebe

hier: 4. Änderung des LEP 2000 (Raumstruktur, zentrale Orte und großflächiger Einzelhandel) – Durchführung der Beteiligung

Als Oberste Landesplanungsbehörde erstellt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen den Landesentwicklungsplan als strategisches Planungsinstrument zur räumlichen Entwicklung des Landes und als verbindliche Vorgabe für die Regionalplanung. Er beschreibt die angestrebte Entwicklung Hessens in den wichtigsten landespolitischen Planungsbereichen.

Der Landesentwicklungsplan enthält unter anderem:

  • die Ordnungsräume, die Verdichtungsräume und die ländlichen Räume, die Oberzentren und Mittelzentren sowie die Anforderungen an die Ausweisung von Grundzentren,
  • die Anforderungen an die Siedlungsstruktur, Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung,
  • die Trassen und Standorte für die Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur sowie die Anforderungen an die technische Infrastruktur und die Energiebereitstellung und -nutzung,
  • die Darstellungen zur Freiraumstruktur insbesondere zu Naturschutz und Landschaftspflege, zu Land- und Forstwirtschaft sowie Denkmalpflege,
  • die Anforderungen an den Schutz der natürlichen Ressourcen, den Hochwasserschutz, den Klimaschutz und die standortgebundene Rohstoffwirtschaft,
  • eine Vorausschau zur Struktur und Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft für das Land und die Regionen.

Der gültige Landesentwicklungsplan stammt aus dem Jahre 2000 und wurde zuletzt im Jahr 2018 geändert.

Derzeit wird der Landesentwicklungsplan weiterentwickelt und befindet sich jetzt in der vierten Änderung. Die Themen

  • landesweite Raumstruktur (Verdichtungsraum / ländlicher Raum), sowie gesamt-räumliche Entwicklung
  • zentrale Orte (Ober-, Mittel- und Grundzentren) einschl. zentralörtliche Daseins-vorsorge
  • großflächiger Einzelhandel

stehen dabei im Mittelpunkt. Im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) liegt der Planentwurf, die Begründung und der Umweltbericht in der Zeit

vom 03.02.2020 bis 24.04.2020

öffentlich aus. Die Unterlagen können auch online unter der Internetadresse https://landesplanung.hessen.de

eingesehen werden. Darüber hinaus liegen die Unterlagen beim Regierungspräsidium Gießen sowie beim hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen aus.

Eine Stellungnahme zur Veröffentlichung des LEP 2000 kann über die auf der Internetseite bereitgestellte Beteiligungsplattform elektronisch abgegeben oder schriftlich beim


Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Abteilung I, Landesentwicklung, Energie
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden

eingereicht werden.

Mit Ablauf der Frist sind nach § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

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