Hinweis des Ordnungsamtes zur Anbringung von Bordstein-Anrampungen

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Last Updated on 13. Januar 2020 by MartinGrebe

Die Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf wurden durch den Fachdienst Straßenverkehr des Landkreises darauf aufmerksam gemacht, dass die vermehrt durch Bürger im öffentlichen Verkehrsraum aufgebrachten Bordstein-Anrampungen zwischenzeitlich ein Problem darstellen. Diese Anrampungen (meistens aus Altgummi oder auch aus Holz/Metall) werden von Anwohnern auf die Fahrbahn gebracht, um das Überqueren des Bordsteins zu erleichtern bzw. überhaupt zu ermöglichen.

Durch diese Anrampungen ergeben sich jedoch mehrere Probleme/Gefahren:

– Radfahrer könnten mit dem Rad an dem seitlichen Ende hängen bleiben und stürzen.

– Unbefestigte Anrampungen können bei Starkregen auf die Straße gespült werden und Motorradfahrer und Radfahrer könnten hierdurch verunfallen.

– Die Entwässerung der Straße wird gestört.

– Im Winterdienst können die Anrampungen von den Räumfahrzeugen erfasst und umher geschleudert werden. Hierdurch könnte es zu Gefährdungen aller Verkehrsteilnehmer (incl. Fußgängern) kommen.

Der Landkreis hat zwischenzeitlich veranlasst, dass Hessen Mobil (Straßenmeistereien) sich um die Entfernung der Anrampungen im Bereich der in ihre Zuständigkeit fallenden Straßen kümmern wird.

Aufgrund der genannten Gefahren fordern wir Sie hiermit auf, die von Ihnen ggf. im Bereich Ihrer Einfahrt angebrachten Anrampungen zu entfernen. Wir weisen zudem darauf hin, dass die ungenehmigte Anbringung einer solchen Anrampung abgesehen von den genannten möglichen Gefahren einen Verstoß gegen § 17 a HStrG darstellt, so dass die Entfernung, sofern sie nicht freiwillig erfolgt, von Ihnen gefordert werden kann. Wir werden in nächster Zeit verstärkt auf entsprechende Stellen achten und ggf. kurzfristig auf einzelne Bürger zukommen.

Wir hoffen auf Ihre Einsicht und Ihr Verständnis und stehen für Rückfragen gerne unter der Telefonnummer 0 64 26 / 92 83 14 (Frau Becker) zur Verfügung.

Ordnungsamt der Gemeinde Fronhausen

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