Fälligkeit von Steuern und Abgaben im 1. Quartal 2020

  • Beitrags-Kategorie:Amtlich
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Last Updated on 20. Januar 2020 by MartinGrebe

Hiermit wird bekanntgegeben, dass am 15. Februar 2020 folgende Gemeindesteuern fällig sind:

1. Grundsteuer

2. Gewerbesteuer

Um den Zahlungstermin nicht zu versäumen, besteht die Möglichkeit am Einzugsverfahren der Gemeinde Fronhausen teilzunehmen. Hierzu übersenden wir Ihnen auf Wunsch gerne eine Lastschriftmandat oder Sie finden im Downloadbereich der Internetseite (www.fronhausen.de) einen Vordruck zum Herunterladen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen
Schulstraße 19
35112 Fronhausen

Tel. 06426-9283-18;

Tel. 06426-9283-17;

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fronhausen
-Steueramt-

 

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