Last Updated on 20. Januar 2020 by MartinGrebe
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat am 12.12.2019 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Offenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Reiten“ im Ortsteil Fronhausen sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Gemäß § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planentwürfe des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung einschließlich Begründungen und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom
03.02.2020 – 06.03.2020 einschl.
in der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt, während der allg. Dienststunden zu jedermanns Einsicht in der Verwaltung öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Planung während der Dienststunden oder nach Vereinbarung schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail () abgegeben werden.
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