Last Updated on 20. Januar 2020 by MartinGrebe
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Reiten“
sowie FNP-Änderung in diesem Bereich
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat am 12.12.2019 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Offenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Reiten“ im Ortsteil Fronhausen sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
(2) Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der FNP-Änderung ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen und umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Fronhausen Flur 9: Flst. 33, 73tlw., 74 und 75tlw.. Hinzu kommt eine externe Ausgleichsfläche, die nordöstlich des Plangebietes liegt (Flur 7, Flurstück 12).
(3) Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes Zweckbestimmung Reiten i.S.d. § 11 Abs.2 BauNVO. Geplant sind ein offener Unterstand bzw. eine offene Reithalle sowie die dazu gehörigen Nebenanlagen und Weiden. Das Plangebiet soll über die ausgebauten lw. Wege erschlossen werden. Die Ausstattung der Fläche mit Infrastrukturleitungen wird nur eingeschränkt vorgesehen (Wasser und Strom). Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Personen dienen, sind nicht vorgesehen. Neben der Ausweisung von Bauflächen wurden zum Entwurf des Bebauungsplanes Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen, um den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt zu kompensieren und auszugleichen.
Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Fläche derzeit als lw. Nutzfläche darstellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB.
(4) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die vo-raussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, die jetzt im Umweltbericht dokumentiert und zusammen mit den umweltrelevanten Stellungnahmen öffentlich ausgelegt werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag. Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:
- Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktions-bewertung, Hinweise zur Betroffenheit von oberirdischen Gewässern sowie Lage innerhalb von Was-serschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten. Bewertung der Planung im Hinblick auf den Ein-griff in den Boden- und Wasserhaushalt.
- Klima und Luft: Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie auf das Lokal- bzw. Kleinklima.
- Tiere und Pflanzen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Eingriffsbewertung, Beschreibung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs innerhalb des Plangebietes, Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz.
- Biologische Vielfalt: Feststellung von nachteiligen Wirkungen des Plangebietes für die biologische Vielfalt.
- Landschaft: Aufgrund der Größe und Lage des Plangebietes die Auswirkungen auf das Landschafts- bzw. Ortsbild.
- Natura-2000-Gebiete: Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten und mögliche Auswirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete.
- Sonstige Schutzgebiete: Betroffenheit von sonstigen Schutzgebieten (Naturschutzgebieten).
- Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Auswirkungen des Plangebietes auf die angrenzenden Nutzungen. Immissionsschutzrechtliche Konflikte und die Bedeutung des Plangebietes für die Erholungsfunktion.
- Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweise auf gesetzliche Regelungen, z.B. zum Umgang mit Boden-denkmälern.
- Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Abschätzung der Beeinträchtigungen der be-stehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität im Zuge der Planung.
Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungs-rechtlich vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft und dessen Ausgleich. Die vorliegende Planung sieht Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit verschiedenen Entwicklungszielen innerhalb und außerhalb des Plangebietes vor. Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Wesentliche Sachverhalte und Verfasser der Stellungnahmen werden zusammenfassend zu den Schutzgütern aufgeführt:
- Boden und Wasser:
Kein Hinweis auf Altlastenverdacht im Plangebiet, Hinweise zum Bodenschutz und zur Bodenqualität allgemein, zum vorsorgenden Bodenschutz und Erosion, zu vorhandenen Gewässern, zum Niederschlagswasser, zum Abwasser und Gewässerschutz bzw. Gewässerrandstreifen, zum Überschwemmungsbiet (LK Marburg-Biedenkopf, FB Wasser und Bodenschutz, FB Ländlicher Raum, RP Gießen Dez. Gewässer, Hochwasserschutz und Altlasten und Bodenschutz).
- Klima und Luft:
Hinweise zur Beeinträchtigung der Planung auf das Lokal- bzw. Kleinklima. (RP Gießen Obere Landesplanungsbehörde).
- Tiere und Pflanzen:
Hinweise zu Lichtemissionen, zu einem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, zur Ergänzung von Sträuchern/Gehölze in der Artenliste, zur Gestaltung der Hecken und Mindestbegrünung von Grundstücksflächen. (LK Marburg-Biedenkopf FB Naturschutz, Verband Hess. Fischer).
- Biologische Vielfalt:
Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.
- Landschaft:
Hinweise zu der Zerschneidung der Auenlandschaft, zur Erforderlichkeit einer Alternativendiskussion, zum Eingriff in das Landschaftsbild und zum Regionalen Grünzug.
(LK Marburg-Biedenkopf FB Naturschutz, RP Gießen Obere Landesplanungsbehörde).
- Natura-2000-Gebiete:
Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.
- Sonstige Schutzgebiete:
Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.
- Mensch, Gesundheit und Bevölkerung:
Hinweis auf kein Altlastenverdacht im Plangebiet, Hinweise zu oberflächennahen Lagerstätten, Hinweise zu Immissionen (Stäube und Lärmimmissionen), Keine Hinweise zu Kampfmitteln, (Deutsche Bahn AG, RP Darmstadt KMRD, RP Gießen Dez. Altlasten, Bergaufsicht).
- Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe:
Hinweise zu Vorbehaltsgebieten für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten. (RP Gießen Obere Landesplanungsbehörde).
- Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität:
Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.
Die umweltrelevanten Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Ausführungsgesetz zum BNatSchG behandelt sind, sowie dem Gutachten zum Thema Artenschutz öffentlich ausgelegt.
(5) Gemäß § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planentwürfe des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung einschließlich Begründungen und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom
03.02.2020 – 06.03.2020 einschl.
in der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt, während der allg. Dienststunden zu jedermanns Einsicht in der Verwaltung öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Planung während der Dienststunden oder nach Vereinbarung schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail () abgegeben werden.
(6) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgebeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei -der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(7) Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
(8) Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die Planunterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und können auf der Homepage www.gemeinde-fronhausen.de unter der Rubrik Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden.
(9) Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Fronhausen das Planungsbüro Holger Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Übersichtskarte 1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan und FNP-Änderung „Sondergebiet Reiten“, Ortsteil / Gemarkung Fronhausen, Plangebiet SO Reiten.
Übersichtskarte 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan und FNP-Änderung „Sondergebiet Reiten“, Ortsteil / Gemarkung Fronhausen, Externe Ausgleichsfläche